eiergeier wrote:chw9999 wrote:
Übrigens: Gebrauchsmuster sind keine Patente
Gebrauchsmuster ist die Vorstufe zum Patent.
Wenn ein Patent beantragt wird, dauert es 1-2 Jahre bis die Prüfung fertig ist und das Patent erteilt wird. Bis dahin steht das angemeldete Patent automatisch unter Gebrauchsmusterschutz!!!
Wenn du Gesetzesstellen interpredierst, musst du auch die Hintergrund "§§§§§§§§§" kennen!
Starke Worte, schwache Argumente. Mag sein, dass ein Gebrauchsmuster eine Vorstufe zum Patent sein kann, aber das
muss nicht sein. Ich habe ja angeblich die "Gesetzesstelle interpretiert" - habe ich übrigens
nicht, weder zitiert noch interpretiert! Ich habe den Link zur FAQ angegeben, in dem die Unterschiede zwischen Gebrauchsmuster und Patent aufgezeigt werden. Hier steht, was ein Gebrauchsmuster ist und worin der Unterschied zum Patent liegt; unter anderem: "Erfindungen (...) können grundsätzlich
sowohl als Patent als auch als Gebrauchsmuster geschützt werden". Und selbst wenn Gebrauchsmuster die Vorstufe zum Patent ist (also zum Patent eingereicht wurde, im engl. Sprachgebrauch übrigens oft mit "pat. pending" - "Patentierung wird erwartet" gekennzeichnet), ist es immer noch "nur" ein Gebrauchsmuster. Selbst wenn Du dich auf den Kopf stellst und mit den Beinen wackelst, "patentiert" ist etwas erst dann, wenn das Patent erteilt wurde, und nicht vorher (Du kennst Dich ja auch damit aus, also erkläre ich Dir hier nichts neues). Und ich habe nichts anderes geschrieben, also lege mir bitte keine Worte in den Mund oder verdrehe die meinigen! Lese, was ich geschrieben und Du zitiert hast!
Übrigens zum Thema Patent-Offenlegung:
Wenn eine Erfindung beim DPMA angemeldet wird, ist sie danach 18 Monate lang für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Steht hier:
http://www.dpma.de/infos/einsteiger/ein ... pat05.html und hier:
http://www.dpma.de/infos/einsteiger/ein ... pat01.html
Daraus folgt meines Erachtens:
Entweder ist das Arctos-"Patent" bereits seit über 18 Monaten beantragt, aber noch nicht erteilt worden - woraufhin es veröffentlich wurde - warum sonst könnte ich es als Gebrauchsmuster öffentlich einsehen?
Oder die Erfindung wurde "nur" als Gebrauchsmuster geschützt. Ich bitte um Klärung, falls ich was falsch interpretiere, aber bitte in einem sachlichen Post.
Die Angabe, dass es ein Gebrauchsmuster ist, soll ja auch
keinesfalls die Erfindung oder Ingenieursleistung mindern, die Arctos oder werauchimmer vollbracht haben, warum also (mir gegenüber) so unfreundlich? Ich vermute, dass Dich einer der auf meinem Post folgenden Posts so echauffiert reagieren ließ? Ich bitte aber, meine Posts von anderen Posts zu trennen und nicht miteinander zu vermischen!
Vakuum wrote:(...) wir würden also unser know how verraten (...)
Dazu gibt es übrigens diese interessante Seite beim Patentamt, in der auch auf die Geheimhaltung eingegangen wird.
http://www.dpma.de/infos/einsteiger/ein ... llg03.html
Problematisch sind scheinbar heutzutage die Nichtbeachtungen von Gebrauchsmustern, Patentrechten, Marken und Lizenzen (ich schiele weit nach Osten), die die oben angeführten Reaktionen verursachen - sehr verständlich. Jeder, der illegale Kopien von rechtlich geschützten Waren kauft, macht sich damit mitschuldig.
Cheers
Christoph