Laser in der Lehre

Physikalische Grundlagen, Information und Fragen zu Lasern.

Moderator: ekkard

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SebastianM
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Laser in der Lehre

Beitrag von SebastianM » Mi 28 Mai, 2014 9:08 am

Hallo liebes Forum,

ich bin Sebastian, Student der Uni Hamburg und beschäftige mich quasi hauptberuflich mit dem Thema Festkörperlaser im sichtbaren Spektralbereich.
Gerne möchte ich mich an das Forum wenden, um ein Projekt vorzustellen, das mir und meinem Kollegen sehr am Herzen liegt. Falls das hier unpassend erscheint, möchte ich um Entschuldigung bitten.

Seit einiger Zeit reift der Gedanke in uns, dass wir ein Projekt namens "Laser in der Lehre - am Experiment verstehen" (http://www.sciencestarter.de/laser-in-der-lehre) ins Leben rufen wollen. In dem Projekt soll es darum gehen, einen sichtbar emittierenden Laser (grün, orange und rot) zu bauen und eine zugehörige Didaktik zu entwickeln. Die Kombination aus der Didaktik und dem Laser ermöglicht es, die Laserphysik von Grund auf zu verstehen und das neu Erlernte direkt am Laser selbst anzuwenden.
Da Laserkomponenten teuer sind und wir etwas das finanzielle Risiko scheuen, haben wir uns für eine Crowdfunding Alternative entschieden.
Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr euch unser Projekt anschaut und unterstützt. Wir denken, dass wir durch das Projekt das Verständnis für die Laserphysik deutlich verbessern können.

Also schaut gerne vorbei. Wenn es Fragen, Anmerkungen oder Kritik gibt, lasst es uns gerne wissen.

Viele Grüße aus Hamburg,
Sebastian

undineSpektrum
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Re: Laser in der Lehre

Beitrag von undineSpektrum » Mi 28 Mai, 2014 2:15 pm

Hallo Sebastian und Phillip, :)

meine Unterstützung dafür habt Ihr auf jeden Fall.

Das beründet sich nicht nur in der sehr interessanten Seite von Euch mit Video ( das ich mir gerade mal angesehen habe ) sondern auch darin, dass ich zu diesem Projekt bestimmt etwas beitragen kann was dieses Projekt vielleicht sehr schnell voran bringt.

Soviel nur dazu:
Durch euren Thread hier bei Laserfreak sind mein (früherer ) Vorgesetzter und ich ( wir haben noch Kontakt miteinander ) aufmerksam geworden, da wir seit längerer Zeit schon an einem Projekt zur Entwickelung eines Dauerstrich-Rubinlasers sind, der für den Unterricht an Hochschulen und Universitäten aber auch allgemeinbildenden Schulen geeignet ist.
Wir waren beide begeistert von dem was Ihr macht / vorhabt. :)
Von meiner Seite habe ich dabei eher zur Theorie beigetragen, da meine aktive "Laserzeit" schon etwas her ist. Auch die Vermittelung einfacher theoretischer Grundlagen der Laserphysik ist eine Herausforderung.
Das Gerät ist nicht nur aussergewöhnlich in der physikalischen Konzeption, sondern auch zum lernen relativ transparent und Verständlich aufgebaut und die Bauteile verhältnismäßig günstig. Die erzeugten Strahlungsleistungen weniger Milliwatt sind zudem für den Unterricht hervorragend geeignet :)
Hier ist das Konzept eines Lasers an dem historisch ersten Festkörperlaser deutlich sichtbar : Optische Pumpe, Resonator, aktives Medium sowie Floureszenz- und Laserstrahlung ... erweiterungen sind in Planung.
Bei Interesse könnt Ihr mich kontaktieren, ich schreibe euch gerne als PN mehr dazu, damit Ihr beurteilen könnt ob dies vielleicht nützlich für euch ist. :)

Grüße,

Undine

murmeljoe
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Re: Laser in der Lehre

Beitrag von murmeljoe » Mi 28 Mai, 2014 2:55 pm

undineSpektrum hat geschrieben:Die erzeugten Strahlungsleistungen weniger Milliwatt sind zudem für den Unterricht hervorragend geeignet
Hallo Zusammen,
ich mache hier ja nur sehr ungern den Spielverderber (gelogen - ich mach's eigentlich recht gerne :freak: ), aber Undines Ausage ist sehr mit Vorsicht zu genießen. Wir haben das an anderer Stelle schon im Forum ausgiebig
mit Ekkard erörtert. In einer (sehr verkürzten :!: ) Zusammenfassung könnte man Folgendes festhalten: Die Kultesministerkonferenz hat in der RiSU (Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht) festgelegt, wie mit Lasern im Unterricht zu verfahren ist. Dabei gilt, dass die zugängliche Strahlung die Klasse 2M nicht überschreiten darf.
Natürlich gilt das nur für Schulen, aber wenn ich den Versuchsaufbau auf "2M kastriere" (z.B. durch Schutzabdeckungen, starke Fokusierung mit kurzer Brennweite, ...) wird die Versuchsdurchführung vermutlich schwierig bis unmöglich.

Klarstellung:
Ich finde die Idee toll und Ihr solltet das auf jeden Fall weiterverfolgen. Ich wollte Euch nur darauf hinweisen, dass es für Schulen Richtlinien gibt, die die Öffnung in der BGV B2 §11 verschärfen bzw. einschränken und dachte, Ihr solltet das für Euer Projekt wissen. Ob das für Euer Projekt tatsächlich Relevanz hat, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Wohlwollende Grüße
Joe
22.07.14: $ chmod -f -R 0744 laserfreak.net

undineSpektrum
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Re: Laser in der Lehre

Beitrag von undineSpektrum » Mi 28 Mai, 2014 3:56 pm

Hallo,

@joe : Grundsätzlich richtig...! :)

Aber der Laser den mein früherer Chef entwickelt hat, ist ein Laser der Schutzklasse 2, allenfalls 2M. Das kannst Du ja nicht wissen, weil Du das Gerät nicht kennst, das von uns gebaut wurde.
Völlig richtig ist, wenn bei Dir bei dem Stichwort : "Rubinlaser in der Schule" die "rote Warnlampe" in punkto Sicherheit angeht, weil die gewöhnlichen bekannten Pulslaser beim Rubin grundsätzlich Klasse 3B oder 4 Geräte sind - und die gehören in keine allgemeinbildende Schule.
Für die gymnasiale Oberstufe gibt es da - stichwort "individuelle Ausbildung" ausnahmen - jedenfalls in Niedersachsen. Du bist da auch nicht er erste der sich einmischt.
Wahrscheinlich bist Du auch Physiklehrer (?) und/oder Fachleiter im Studienseminar und kennst die Erlässe in BW dazu mehr als genau.(!)

Im Grün-Roten BW würde ich in der Tat darauf auch nicht hoffen, das sowas gewollt ist - weswegen ich mich ja auch von diesem zuvor so fortschrittlichen Bundesland und seiner Regierung seit 2011 distanziere. Laserprojekte und Geld dafür sind mit der Partei mit der Farbe wie Spinat leider nicht mehr zu machen, weswegen von mir auch keine Initiative mehr nach BW geht. Die wollen das ja so, dass man(n) /Frau mit einem Bein im "Kn...t" steht, wenn man so etwas noch macht. Mehr schreibe ich dazu jetzt nicht - alle wissen bescheid was los ist. :wink:
Das hier beschriebene Projekt steht ja aber - soweit ich das bisher lesen konnte - in Hamburg. Und es scheint auch akkreditiert zu sein.

Aber :
Darum geht es hier ja gar nicht. Deswegen habe ich mich ja dazu gemeldet weil mit diesem Gerät die Strahlungsgrenzwerte für allgemeinbildende Schulen eingehalten werden, damit könnte also rein formal in jedem Bundesland unterrichtet werden. :wink:

Welche Ausgangsleistungen Dauerstrich-Rubinlaser ( um einen solchen geht es bei dem von mir vorgeschlagenen Gerät hier ) wegen der Dreiniveau-Struktur maximal erreichen können hat schon Dieter Röss 1966 in seinem Klassiker "Laser-Lichtverstärker und Oszillatoren" angegeben - das sind höchstens 1-2 mW - je nach Aufbau.
Unser Laser liegt in diesem Leistungsbereich.
Zudem ist eine Bauartzulassung für den Unterricht in Allgemeinbildenden Schulen angedacht.

Nix für ungut Joe - es ist richtig und sehr sehr wichtig das Du warnst. :!: Denn : Die Kollegen, welche den Thread hier erstellt haben haben ja nicht gesagt, welche Laserleistung sie erzeugen wollen.
Gleichzeitig werden Sebastian und Phillip von mir verteidigt :
Sie haben von der "Entwickelung einer Didaktik" für den Laser geschrieben und wollen Geräte daraufhin abgestimmt entwickeln - die Schulform wurde dabei offengelassen. Es kann sich um Hochschulen,Berufsschulen, Gymnasien o.ä. handeln... :)
Ich wüsste erstmal nicht wo da das Gefahrenpotential sein sollte. Ich denke unterstützen und Beraten ist da angesagt.
Richtig ist Ihre Überlegung allemal, wo doch der Laser in immer größerem Maß in alle möglichen Bereiche des Lebens eindringt ( auch wenn ewig-gestrige Politiker in bestimmten Bundesländern das vielleicht nicht wollen und lieber die Kassen der Öffentlichen Verwaltung mit diesem Bedarf füllen wollen :lol: )

Ich denke hier ist erstmal abwarten angesagt - wenn´s dann konkret wird können wir immer noch Warnhinweise bringen. Oder?

Bitte versteht mich nicht falsch. :wink: Joe´s Post würde ich in der Tat eher als wohlwollend einzustufen - er macht sich halt Gedanken...

Grüße,

Undine

SebastianM
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Re: Laser in der Lehre

Beitrag von SebastianM » Mi 28 Mai, 2014 4:42 pm

Hallo zurück in die Runde,

ich hätte ja gar nicht gedacht, dass hier so schnell Antworten und Anregungen kommen. Das freut mich wirklich sehr.

Die Problematik der Lasersicherheit an Schulen ist uns "leider" bekannt. Aber wie Undine schon schrieb, geht es bei uns auch um die Entwicklung des didaktischen Konzepts. Unser potentielle Kundschaft (wenn man es so nennen möchte) ist noch offen. Schulen werden in der Tat problematisch sein.

Unser Laser, wenn ihr euch das Video angeschaut habt (hier noch mal für Werbezwecke der Link: http://www.sciencestarter.de/laser-in-der-lehre), emittiert deutlichst mehr als 1-2mW. Das ist aber auch gewollt.
Ein Fernziel soll es dann nämlich auch sein, den Laser in möglichst vielen Facetten charakterisieren zu können. Uns schweben dabei neben Schwelle und diff. Wirkungsgrad vor allem die Untersuchung von Transversalmoden, das Anschwingverhalten, aber auch die Frequenzverdopplung vor. Und wir denken, dass spätestens da nicht mehr Schüler die idealen Ansprechpartner sein werden.

@Undine: Klar haben wir Interesse an eurer Entwicklung. Immer her damit.
@Joe: Es gibt ja schon von kommerziellen Firmen Praktikumsversuche, die zumindest für die Anwendung in Schulen angeworben werden. Vielleicht ändert sich ja in einigen Jahren (oder mehr) die Einstellung von Schulen und der Politik gegenüber dem Einsatz von Lasern in Schulen. Und damit wird dann auch die Laserschutzbestimmung "optimiert". Vielleicht ist das aber auch Wunschdenken.

Viele Grüße,
Sebastian

P.S. Wenn ihr uns unterstützen wollt, ist "Fan" werden auf der Plattform die beste Möglichkeit :wink:

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Re: Laser in der Lehre

Beitrag von undineSpektrum » Mi 28 Mai, 2014 6:02 pm

Hallo,

na eben, das dachte ich ja auch.
Die Schulform ist dabei zunächst ja gar nicht festgelegt, das Projekt steht am Beginn. Wenn irgendwo eine konkrete Gefahr auftritt oder ein Gesetz übersehen wird kann ja immer noch gewarnt werden.
Dennoch zu Joe´s Verteidigung : Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste - gerade in BW! Zudem existieren diese Richtlinien tatsächlich, wenngleich dieses kein Gesetz im Sinne einer Verordnung u.ä. ist.
Es kommt da auch immer etwas auf die Auslegung an - und : Wenn das Lernziel nicht anders als mit Hilfe eines bestimmten, gefährlichen Arbeitsmittel erreicht werden kann darf sehr wohl auch in der Schule mit Spannungen über 42 Volt und Lasereinrichtungen der Schutzklasse 3B experimentiert werden - wenn die Schüler älter als 16 Jahre (Jahrgangsstufe 10 und Oberstufe) sind und Ihre Aufsicht im Unterricht durch eine fachkundige Person mit einschlägigem abgeschlossenem Studium (Lehrer/Physiker/Dozent) sichergestellt ist. :wink:
Daran kommen auch die Richtlinien für die Sicherheit im Unterricht nicht vorbei.
Das man - wie hier mal behauptet wurde - alles zur Laserphysik an einem Laser der Schutzklasse 2 lernen kann halte ich für ein Gerücht - ist leider wahr wie dieser Thread hier bestätigt! :wink:
Es wurde vor einem Jahr dazu im Rahmen dieses Topics hier ( http://laserfreak.net/forum/viewtopic.php?f=2&t=47513 ) geschrieben:

Zitat anfang
" Man kann mit Klasse 2 Lasern prima alles lernen, was es über das Prinzip LASER zu wissen gibt. Das ist überhaupt nicht das Problem."
Zitat ende...

Das dies eine wesentlich Einschränkung darstellt - wie ich es damals schon beschrieb - ist glaube ich jetzt klar und deutlich geworden :

Zitat anfang
"Zu dem dritten Punkt, daß alles Wesentliche der Grundlagen des Lasers auch mit einem Laser der Klasse 2 erarbeitet werden kann ist prinzipiell richtig - obwohl auch hier einige Ausnahmen bestehen. Diese sind konkret:

- Lasermaterialbearbeitung ( Beeinflussung von Materie durch Licht )
- nichtlineare Dynamik des Lasers ( Rubinlaser / Diodenlaser weit oberhalb der Towensschen Anschwingbedingung!!)
- nichtlineare Optik (optische Frequenzverdoppelung u.ä. )

wobei das letzte Thema nicht zu den Anfängerthemen gehört. Oder kann mir jemand schreiben wie das mit einem 1 mW He-Ne-Laser realisierbar ist? Ich lasse mich gerne überzeugen. - Zudem haben diese Themen den Erkenntniswert bei welchen technologischen Anwendungen Laser notwendigerweise einen Vorteil / etwas Neues gegenüber herkömmlichen Verfahren zeigen."
Zitat ende

Zum Vergleich dazu schrieben jetzt Sebastian und Phillip :

Zitat anfang
SebastianM hat geschrieben:Unser Laser, wenn ihr euch das Video angeschaut habt (hier noch mal für Werbezwecke der Link: http://www.sciencestarter.de/laser-in-der-lehre), emittiert deutlichst mehr als 1-2mW. Das ist aber auch gewollt.
Ein Fernziel soll es dann nämlich auch sein, den Laser in möglichst vielen Facetten charakterisieren zu können. Uns schweben dabei neben Schwelle und diff. Wirkungsgrad vor allem die Untersuchung von Transversalmoden, das Anschwingverhalten, aber auch die Frequenzverdopplung vor. Und wir denken, dass spätestens da nicht mehr Schüler die idealen Ansprechpartner sein werden.
Zitat ende

Klar was ich meine? :wink: Es lonhte sich aus meiner Sicht noch mal richtig, das mal zusammenzustellen... :D
Das weiteren wurde noch geschrieben:

Zitat anfang..
SebastianM hat geschrieben:Es gibt ja schon von kommerziellen Firmen Praktikumsversuche, die zumindest für die Anwendung in Schulen angeworben werden. Vielleicht ändert sich ja in einigen Jahren (oder mehr) die Einstellung von Schulen und der Politik gegenüber dem Einsatz von Lasern in Schulen. Und damit wird dann auch die Laserschutzbestimmung "optimiert". Vielleicht ist das aber auch Wunschdenken.
Zitat ende...

Hier ist zu lesen was aus meiner Sicht "seiner Zeit voraus-sein" bedeutet :
Gedanken für etwas entwickeln, was zur Zeit noch nicht denkbar ( und ebensowenig fühl- schmeck- und riechbar ) ist. :)
Im Sinne Heraklits ist ja auch die verborgene Harmonie ( in unserer Welt ) mächtiger als die offensichtliche - indem der "dunkle Grieche" ( so wurde er ja genannt ) die Verborgenheit der Offensichtlichkeit gegenüberstellte machte er klar : Die Verborgenheit ist mächtiger als die Offensichtlichkeit - eigentlich trivial, weil alles das was ja schnell und einfach zu bewältigen und zu erkennen ist niemanden mehr "vom Hocker" reißt... aber die erste blaue Flamme von brennendem Schwefel in reinem Sauerstoff im Chemieunterricht im abgedunkelten Chemiesaal - durch die Reihen der Schüler geht ein raunen und Ausrufe des Staunens ... Ohhh! :freak:
Das bleibt ein Erlebnis bis zu Bahre... :D

Zudem spielt heute in vielen Kerncurricula ja auch der Erkenntnisgewinn der Lernenden eine ganz wesentliche Rolle... dieser Begriff wurde von mir vor ca. einem Jahr in dem erwähnten Topic ja schon eingebracht.
Phhh.... Ich fand das musste mal wieder sein.

Deshalb werbe ich für die "Öffnung" der Schulen auch für qualifizertes Fachpersonal... bis 2011 war ( wohl gemerkt : das steht im perfekt ! ) BW hier vorbildlich aufgestellt. :wink:

Auch deshalb wünsche Ich euch viel Erfolg mit dem Projekt und noch zahlreiche Antworten dazu hier...

Grüße,

Undine

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Re: Laser in der Lehre

Beitrag von SebastianM » Do 05 Jun, 2014 3:36 pm

Hallo,

wir haben uns eine Weile nicht mehr gemeldet, unser Interesse ist aber nicht verflogen.

Hat von euch denn einer genauere Kenntnis oder Quellen hierzu?
undineSpektrum hat geschrieben: Wenn das Lernziel nicht anders als mit Hilfe eines bestimmten, gefährlichen Arbeitsmittel erreicht werden kann darf sehr wohl auch in der Schule mit Spannungen über 42 Volt und Lasereinrichtungen der Schutzklasse 3B experimentiert werden - wenn die Schüler älter als 16 Jahre (Jahrgangsstufe 10 und Oberstufe) sind und Ihre Aufsicht im Unterricht durch eine fachkundige Person mit einschlägigem abgeschlossenem Studium (Lehrer/Physiker/Dozent) sichergestellt ist. :wink:
Daran kommen auch die Richtlinien für die Sicherheit im Unterricht nicht vorbei.
Wir wollen natürlich nichts Gefährliches in Schulen mogeln, wüssten aber gerne was machbar ist und was nicht.

Viele Grüße,
Sebastian und Philip

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Re: Laser in der Lehre

Beitrag von undineSpektrum » Do 05 Jun, 2014 9:24 pm

Hallo, :)

Schön euch hier wieder zu lesen...
Ihr schreibt:
Zitat anfang
SebastianM hat geschrieben:Wir wollen natürlich nichts Gefährliches in Schulen mogeln, wüssten aber gerne was machbar ist und was nicht.
Zitat ende...

Ich finde es etwas schade dass schon hier von "mogeln" die Rede ist ... denn das ist der Betrieb eines Lasers in einer Schule ganz sicher nicht.
Aus Erfahrung heraus habe ich mit dieser Frage schon gerechnet.
Dazu wurde in der Tat schon viel geschrieben was möglich ist und was nicht - wenngleich nicht bezogen auf diesen Rahmen "Laser im Unterricht".

Grundsätzlich ist - in Bezug auf Verhältnisse in Deutschland - wichtig zu wissen ob bestimmte Sicherheitsregeln Gesetze und Verordnungen sind oder ob es sich um Richtlinien, Empfehlungen, Normen o.ä. Vorschriften handelt.
Zweitens sind Gesetze in der Regel so aufgebaut, dass sie nicht schreiben was erlaubt ist sondern was nicht gestattet - also rechtswidrig - ist und ausgeschlossen wird. Auf ggf. Einschränkungen hierzu sind dabei wichtig. Diese Sachen können sehr ins Detail gehen und so manchen Irrtum auf beiden Seiten verursachen.

An Gesetzen in Deutschland gibt es spezifisch auf Laseranwendungen ausser den allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen seit 19.6.2010 die Optische Strahlenverordnung (OStrV ) die für alle Quellen künstlicher Strahlung gilt und eine Berufsgenossenschaftliche Vorschrift die BGV B2 .
Diese legen Verbindlich für alle Nutzer einen Rahmen fest was erlaubt ist und was nicht.
In diesem Rahmen sind auch die Bestimmungen für die Lasernutzung im Unterricht von Schulen geregelt. Hier wird zwar grundsätzlich eine Leistungsbegrenzung auf 1 mW in allgemeinbildenden Schulen vorgesehen, aber es gibt die davon besagten Ausnahmen.
Wichtig ist in vielen Schulformen auch ob das Experiment von den Schülern / Studenten oder aber von den Lehrkräften als Vorführversuch gezeigt wird und wie es konzipiert sind. In allgemeinbildenden Schulen sind Schülerversuche mit Lasern grundsätzlich nicht vorgesehen. Aber auch da gibt es wiederum Ausnahmen.
Etwas anderes sind Hochschulen, weiterbildende Technikerschulen und berufliche Schulen, dort ist sehr viel mehr erlaubt als z.B. an Gymnasien. Laser der Klasse 3B oder 4 sind hier ( z.B. in der Metallverarbeitung ) an der Tagesordnung. :wink:

Des weiteren existiert diese "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" (RiSU) dennoch ist diese eine Empfehlung der Kultusminister aber kein Gesetz.(!)
Ich hatte bereits mal die Idee pdf-Versionen der hier zitierten Sicherheitsvorschriften nach Gesetz, Richtlinie, Empfehlungen Normen etc. sortiert einzustellen, damit diese Informationen zur Verfügung stehen. Wäre so etwas in eurem Fall hilfreich?
Wichtig zu kennen ist:
- Arbeitsschutzgesetz(e) ( auf das Arbeitsschutzrecht wird oft Bezug genommen )
- Optische Strahlenverordnung (OStrV)
- Die BGV B2
als wichtigste, für Laserbetrieb geltende Gesetze. Sicherlich sind auch weitere Richtlinien und Empfehlungen wichtig wie z.B. für Schulen die benannte "RiSU". :wink:

Das mal grundsätzlich dazu.
Des weiteren verweise ich gerne auch auf das Sicherheitsforum hier und schlage vor diese Diskussion oder weitere Fragen zum Thema "Sicherheit & Gesetze" vielleicht besser dort zu führen.

Grundsätzlich ist es im Rahmen der geltenden, gesetzlichen Vorschriften meiner Erfahrung nach auch stark von der jeweiligen Schule / Schulleitung abhängig was im Unterricht erlaubt wird und was nicht.
Der Rechtsrahmen und vor allen Dingen der Willen der Schulverwaltungen wandelt sich da auch immer leicht ja nach gesellschaftpolitischen Rahmen und Zeitgeist und vor allem der Person die entscheidet.
Grundsätzlich geht es euch auch darum, ob aus eurer Sicht eine Aussicht besteht die entwickelten Konzepte und Geräte an verschiedene Schulen verkaufen zu können ... das nehme ich mal an... oder? :)

Soweit vielleicht für´s erste mal.
Falls Interesse an einer lesbaren Version der Gesetzestexte in Bezug auf Lasersicherheit besteht - schlagt das doch mal im Sicherheitsforum hier vor. Ich werde es jedenfalls unterstützen.

Grüße,

Undine

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Re: Laser in der Lehre

Beitrag von undineSpektrum » Do 05 Jun, 2014 9:41 pm

Hallo nochmal :

Hier vielleicht einige Links zur Hilfe :

Optische Strahlenverordnung : http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

BGV B2 : http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/b2.pdf

Bezüglich der BGV B2 sind auch die "Durchführungsbestimmungen" manchnal interessant, die erklären was der Gesetzestext konkret meint.
Diese Version bekommt Ihr hier:
http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop ... 2-2011.pdf

Die zitierten Empfehlungen der Kultusminister zur Sicherheit im Unterricht allgemeinbildender Schulen findet Ihr z.B. hier :

http://www.kmk.org/fileadmin/doc/Bildun ... mpf-03.pdf

Das ist ein langes Werk und kein Gesetzestext sondern eher eine Handreichung für Lehrer, wie im Zweifelsfall zu verfahren ist, damit " nichts passiert" ... :mrgreen:

Vielleicht war das hier schon eine kleine Hilfe.

Grüße,

Undine

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Re: Laser in der Lehre

Beitrag von SebastianM » Fr 06 Jun, 2014 8:55 am

Guten Morgen,

Danke @Undine für die schnelle und sehr ausführliche Antwort.

Mogeln war evtl. nicht ganz der optimale Ausdruck. Wir wollten sagen, dass wir nicht vor haben, unseren Laser anders (falsch) zu deklarieren, um an Schulen experimentieren zu dürfen.
Die Richtlinien, Gesetze, Empfehlungen werden wir uns zeitnah anschauen und beherzigen.Wir werden auch im anderen Forum die Thematik anschneiden. Danke für die Mühe.

Unserem Projekt fehlen jedoch immer noch einige Fans, so dass wir erst richtig tätig werden können und wollen, wenn wir in die nächste Phase kommen. Also liebes Forum, unterstützt uns damit wir die Laserphysik für Schüler und junge Studenten zugänglicher machen können.

Für alle, die schon länger nicht mehr auf der Seite waren, wir haben neue Fotos hochgeladen.

Viele Grüße,
Sebastian und Philip

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