Schulung zum Laserschutzbeauftragten

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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bern_hard
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Schulung zum Laserschutzbeauftragten

Beitrag von bern_hard » Fr 08 Aug, 2008 5:33 pm

Hallo, ich wurde soeben auf eine Schulung zum Laserschutzbeauftragten hingewiesen.

Nähere Informationen erhaltet ihr hier: http://www.mediazero-shop.de/catalog/workshop.php

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ekkard
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Re: Schulung zum Laserschutzbeauftragten

Beitrag von ekkard » So 10 Aug, 2008 4:30 pm

bern_HARD hat geschrieben:Hallo, ich wurde soeben auf eine Schulung zum Laserschutzbeauftragten hingewiesen. / Nähere Informationen ...
Bitte nachfragen, ob dieses Seminar dem "Sachkundenachweis nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften" (Zertifikat?) entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

maikr
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Beitrag von maikr » So 10 Aug, 2008 5:26 pm

Also Ich kann Die LSB schulung bei MEDIALAS Empfehlen!!!
WAR SUPER DORT !!!!

Grüße!

bern_hard
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Beitrag von bern_hard » So 10 Aug, 2008 7:55 pm

Habe eine Mail an den Veranstalter geschickt... warte jetzt auf die Antwort.

icelase

Beitrag von icelase » So 10 Aug, 2008 11:56 pm

Medialas war 1A ;) kann ich auch nur Empfehlen.
Und die arbeiten sogar mit der dort ansässigen IHK zusammen...

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skyliner
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Beitrag von skyliner » Mo 11 Aug, 2008 8:08 pm

Hi,
gibt es eigentlich unterschiedliche Schulungen zum LSB?
Mich würde ja eine Schulung Schwerpunkt Showlaser eher interessieren. Kennt da jemand eine gute in Norddeutschland? Die hier erwähnte ist ja leider 650Km weg...
Und muß man spezielle Abschlüsse vorab mitbringen oder kann man da auch so teilnehmen? (Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit des Nichtbestehens?)
Gruß,
Peter

icelase

Beitrag von icelase » Mo 11 Aug, 2008 8:11 pm

Ja es gibt unterschiede.

Eben zwischen "Allgemein ( Industrie )" und Showlaser.

Medialas und Co haben einen Allgemeinen Teil sowie extra was für den Showlaser Bereich.

Nein es kann jeder Teilnehmen. Da es keine Prüfung gibt ( Jodeldiplom ) kannste auch nicht durchfallen...

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skyliner
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Beitrag von skyliner » Mo 11 Aug, 2008 8:13 pm

Dann müßte ich also eine Schulung bei einer Firma finden die auch Showlaser hat/produziert!?
Kennt da jemand was in Berlin?
Hatte nur mal über Google welche für Industrielaser gefunden!

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Laserschutzbeauftragter (LSB)

Beitrag von ekkard » Mo 11 Aug, 2008 11:32 pm

Der Erwerb der Sachkunde, die jemanden berechtigt, sich als Laserschutzbeauftragten benennen zu lassen, ist definitiv an die Richtlinien der Berufsgenossenschaften gebunden. Diese Kurse werden unter anderen von Weiterbildungsinstituten z. B. Haus der Technik, Essen oder TÜV Rheinland Akademie angeboten. Nach neuesten Informationen wird auch eine kleine Prüfung durchgeführt, ehe der Schein (früher: Teilnahmebescheinigung) ausgehändigt wird. Solche Kurse sind von der fachlichen Fülle her 2-tägig.

Etwas anderes ist es, sich an Laser-Geräten einer bestimmten Spezies (hier also Showlaser) oder eines bestimmten Herstellers ausbilden zu lassen. Mir sind öffentlich-rechtliche Anerkennungen derartiger Kurse (meist 1 Tag oder weniger) nicht bekannt. Gleichwohl können sie sehr nützlich sein. Sie sind aber nur beschränkt gültig.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Beitrag von bern_hard » Di 12 Aug, 2008 12:18 am

zur anmerkung: ich habe noch immer keine antwort auf meine frage von dem anbieter für lichttechnik erhalten, obwohl der empfang dieser frage bestätigt wurde (11:58 Uhr) inzwischen sind mehr als 12 stunden ohne antwort verstrichen...

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linus
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Beitrag von linus » Di 12 Aug, 2008 7:38 am

hab gerade ne einladung von laservision zum "seminar zum laserschutzbeauftragten" bekommen.

termin 7-8 oktober in der uvex academy fürth

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tschosef
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Beitrag von tschosef » Di 12 Aug, 2008 8:08 am

moing moing....

naja... hier stößt mir gleich wieder das eine oder andere auf :-)

1.
mediazero-shop.de/catalog/workshop.php ...... schreibt
Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars bekommt jeder Teilnehmer eine personifiziert Urkunde.
Damit ist der Teilnehmer Laserschutzbeauftragter nach § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift B2.
Soweit ich weis, is man Laserschutzbeauftragter, wenn man dazu BESTELLT wird... und zwar vom Laserschutzverantwortlichen??
Damit er mich bestellen kann, muss ich Kenntnisse haben. Zitat zu den Kenntnissen und der Bestellung zum LSB.... aus BGI 5007 http://www.heymanns.com/servlet/PB/show ... gi5007.pdf
Punkt 6.3.8 Ich hebe mal FETT hervor, was ich meine:
6.3.8 Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3R, 3B und 4 entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" (BGV B2/GUV-VB2) mindestens eine Person als Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen und der Berufsgenossenschaft zu benennen. Der Laserschutzbeauftragte hat für den sicheren Betrieb der Anlage und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu sorgen. Die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten sind in der vorstehend genannten Unfallverhütungsvorschrift und den zugehörigen Durchführungsanweisungen genannt. Ein bestimmter Ausbildungslehrgang ist nicht vorgeschrieben. Die Ausbildung muss jedoch geeignet sein, die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln.
Es wird empfohlen an einem Kurs teilzunehmen, der den Anforderungen nach Anhang 3 der vorstehend genannten Unfallverhütungsvorschrift entspricht. Eine Liste von Kursanbietern kann bei der Berufsgenossenschaft oder beim Fachausschuss Elektrotechnik erfragt werden.
Na was denn nu? Ausbildung VORGESCHRIEBEN?.... Oder Ausbildung empfohlen? Ich müsste suchen, hab aber was im Kopf, wonach auch "Erfahrung"... ausreicht...., Zumindest hat es bei meinen wenigen Anmeldungen ausgereicht.. man braucht halt jemand, der einem diese "Erfahrung" bestätigt.
Eine Bestimmte Ausbildung? Oder nur Irgendeine... bei OMMA..... die mir dann ne Teilnahmebestätigung ausstellt?

Ich hasse manch Regelung. Meine Devise: Entweder anständig und korrekt machbar... oder man lässt es bleiben. Schulungen die den Teilnehmern 150 bis 300 Euro aus der Tasche ziehen, aber keinen Nachweis liefern, und nicht wirklich gefordert sind, und vielleicht sogar nur andere Hintergründe für den "Shulungsbetreiber" beinhalten.... Find ich ne Frechheit :twisted:

In dem Zusammenhang finde ich diesen Satz extremst interessant:

Ekkard schrieb:
Bitte nachfragen, ob dieses Seminar dem "Sachkundenachweis nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften" (Zertifikat?) entspricht.
Der LSB muss ja keine Bestätigung nach §bla bla.... oder Din Tallalla haben...... man(n) (also der Verantworltliche... oder der Betreiber oder wer auch immer die Anlage irgendwo anmeldet) muss "dem Amt" (welches auch immer) nur irgendwie klar machen: "Hier gibt es jemanden, der is schlau genug, und der macht das". Welchen Wisch man dazu einreicht is nach meiner Meinung nahezu völlig irrelevant.

Sorry, das is aber im Moment meine Meinung.... Vielleicht irre ich mich auch.

SELBSTVERSTÄNDLICH Stimme ich dieser Sache hier zu:
Mir sind öffentlich-rechtliche Anerkennungen derartiger Kurse (meist 1 Tag oder weniger) nicht bekannt.......
mir eben auch nicht :)
......Gleichwohl können sie sehr nützlich sein. .....
Auch ich bin der Meinung, ein Betreibger einer Anlage in dem "gewünschen Leistungsbereich" sollte wenigstens annähernd wissen, was da passiert. Nur leider wird dies nunmal nicht geprüft, und somit is jegliche "offizelle" Bemühung meiner Meinung nach sinnlos und dient hauptsächlich der Gewinnmaximierung von irgendjemandem.

Keine Ahnung, warum ich mich da schon wieder "rein steigere"...

Könnte auch damit zu tun haben, was ich schon auf einer Messe MEHRERE MALE zu hören bekam, im zusammenhang mit dem Hinweis hier: "... in Zusammenarbeit mit....."
Mehr sag ich jetzt nicht.... :roll:

verkrümel mich jetzt in meine Ecke und schweige.

Gruß
Erich
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Beitrag von linus » Di 12 Aug, 2008 8:43 am

@erich
so kenne ich das auch. man muss lediglich die kenntnis haben und dann bestelt (also schriftlich ernannt) werden.

die kenntnis kann man sich auch selbst aneignen (zB. lesen der norm)
allerdings ist es einfacher diese mit einer teilnahmebestädigung zu untermauern.
die teilnahmebestädigung beim 1tages seminar (oder kaffetrinken-veranstaltung mit werbe-einlage fürs eigene produkt) alleine kann die kenntnis keinesfalls nachweisen!
ohne vorkenntnisse dort hin zu gehen ist jedenfalls rausgeschmissenes geld!

grüße klaus

icelase

Beitrag von icelase » Di 12 Aug, 2008 9:02 am

Der Unternehmer muss dich schriftlich bestellen... und der wird das nur machen wenn du ihm deine Fachkunde "nachweisen" kannst... ob das nur mit einem LSB Kurs ist oder du mal 2 Monate hier un unterbrochen im Sicherheitsforum ließt... ist egal.

Laserschutzbeauftragter kann jeder sein. Der Kurs ist für einen fortgeschrittenen Laserfreaks ehrlich gesagt ein "Jodeldiplom"... nichts desto trotz denk ich das man bessere Chancen hat eine öffentliche Show genehmigt zu bekommen wenn man so ein Zertifikat besitzt... nur deswegen hab ich meinen LSB Schein eigentlich auch gemacht ( Und für die Shows danach im Showroom von Medialas :D und das Catering! )

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Beitrag von ekkard » Di 12 Aug, 2008 9:42 am

tschosef hat geschrieben:
mediazero-shop hat geschrieben:Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars bekommt jeder Teilnehmer eine personifiziert Urkunde.
Damit ist der Teilnehmer Laserschutzbeauftragter nach § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift B2.
Soweit ich weis, is man Laserschutzbeauftragter, wenn man dazu BESTELLT wird... und zwar vom Laserschutzverantwortlichen??
Nein: vom Unternehmer. Ist man selbst der Unternehmer, kann man der Berufsgenossenschaft auch mitteilen, dass man über die entsprechende Sachkunde verfügt. Das reicht! Als Unternehmer ist man ohnehin verantwortlich für Produkt (Produkthaftung) und Betrieb (unternehmerisches Haftungsrisiko, gegebenenfalls persönlich).
tschosef hat geschrieben:Ausbildung VORGESCHRIEBEN?.... Oder Ausbildung empfohlen?
"empfohlen"! Das Problem ist die Haftung des Unternehmers für eventuelle Schäden, die das Produkt oder der Betrieb verursachen. Deshalb liegt es sehr im Interesse des Unternehmers, dass die Sachkunde auch wirklich vorliegt. Wir wollen doch davon ausgehen können, dass das Unternehmen viele Jahre erfolgreich arbeitet?
tschosef hat geschrieben:Ich hasse manch Regelung.
Überleg' mal, wie ein Unternehmen, ein Gewerbe überleben soll, wenn tausende Euros an "Kunden" ausgezahlt werden müssen. Die Sachkunde dient lediglich dazu, nachzuweisen, dass alles menschenmögliche getan wurde, diese Risiken auf jenes Restrisiko zu mindern, das bei Schäden schließlich von der BG oder im Falle des Publikums durch die Betriebshaftpflicht durch Geldleistung abgedeckt wird. Mehr nicht – also extremes, wohlverstandenes Eigeninteresse!
Wer sich sicher ist, dass er/sie über ausreichend Sachkunde verfügt, der kann den Nachweis z. B. auch durch Ausbildungsgang, Diplom, Promotion usw. erbringen.

Ekkard schrieb:
Bitte nachfragen, ob dieses Seminar dem "Sachkundenachweis nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften" (Zertifikat?) entspricht.
tschosef hat geschrieben:Auch ich bin der Meinung, ein Betreibger einer Anlage in dem "gewünschen Leistungsbereich" sollte wenigstens annähernd wissen, was da passiert.
Sorry; nicht: "annähernd", sondern "genau"!
tschosef hat geschrieben: Nur leider wird dies nunmal nicht geprüft, und somit is jegliche "offizelle" Bemühung meiner Meinung nach sinnlos und dient hauptsächlich der Gewinnmaximierung von irgendjemandem.
Warum denn nicht? Wäre ich für Personalfragen im Betrieb verantwortlich, würde ich mich mit dem Kandidaten über Lasersicherheit unterhalten. Wetten, dass der mich nicht hinters Licht führen kann? Es liegt doch am Unternehmen, ob nachgehakt wird oder nicht. Die BG oder sonstige Haftpflichtversicherer zahlen zwar dem Arbeitnehmer, Unfallopfer immer, holen sich aber bei Fahrlässigkeit das Geld vom Unternehmen zurück. Die Blickrichtung muss also immer auf die Unternehmensrisiken gerichtet sein! Ich hoffe, dies hinreichend dargestellt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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Beitrag von tschosef » Di 12 Aug, 2008 1:19 pm

halli hallo....
Blickrichtung muss also immer auf die Unternehmensrisiken gerichtet sein!
korrekt...... Das Unternehmen versucht, die Risiken FÜR SICH möglichst gering zu halten, und tut daher alles, was vorgeschrieben ist, um das Risiko (ich denk mal es geht zum Großteil um das Finanzielle Risiko) möglichst gering zu halten.
vom Unternehmer.. bestellt....
kann sein, dass ich hier falsche begriffe verwende. Aus dem bereich Strahlenschutz (ionisierende Strahlung, Röntgen, Radioaktivität) kommend (ich bin Strahlenschutzbeauftragter für bestimmte Bereiche) habe ich vielleicht falsche Begriffe verwendet...

ABER..... Deine Antwort zeigt mir, dass der Begriff "Strahlenschutzverantwortlicher" im Bereich Laser nicht so falsch sein kann, denn:
als.... Unternehmer ist man ohnehin verantwortlich für Produkt (Produkthaftung) und Betrieb (unternehmerisches Haftungsrisiko
Also der der "Unternehmer" ...... ist der Verantwortliche.... dieser kann/muss jemanden beauftragen, der beauftragt ist, für Sicherheit zu sorgen.... er kanns auch selber tun, wenn er alleine ist.

(kleiner Scherz... der Verantwortliche geht in den Knast, der Beauftragte wird nur gekündigt... NUR EIN SCHERZ!!!!!)

Deshalb liegt es sehr im Interesse des Unternehmers, dass die Sachkunde auch wirklich vorliegt.
wenn ich aber ein Unternehmer bin (zB Disko Besitzer) dann hab ich aber aufgrund einer Teilnahmebestätigung auch keine Gewissheit, dass mein Bestellter Beauftragter nun ne Ahnung von der Materie hat.

Stünde auf dem Wisch drauf:" Mister X hat die staatl. anerkannte Prüfung zur Fachkunde im bereich Laser... bla bla .... Bestanden"... Dann könnte er sich sicher sein, gut investiert zu haben.

Aktuell wird es eher so sein, dass der Schulungsteilnehmer dem Kneipenbesitzer erzählt, dass die dort einen soooooo geilen Laser haben, den sollten wir uns auch kaufen :roll: .... ach ja, und da war noch was mit Abstand und Divegenz und Leistungsdichte... aber das war mir zu hoch...
ie Sachkunde dient lediglich dazu, nachzuweisen, dass alles menschenmögliche getan wurde
Sorry, aber ich denke ein Wisch, auf dem "TEILGENOMMEN" steht, der noch nichtmal irgendwie zertifiziert, geprüft, oder sonst irgendwie "Normiert" ist, ... und der genau genommen nicht mal vorhanden sein muss,.......
so ein Wisch kann wohl schlecht ein NACHWEIS sein!!!

"Alles Menschen Mögliche".... Währe, den Laser aus zu lassen.....
Zumindest in dem Bereich von dem wir hier gerade sprechen!!! Showtechnik!!

Abgesehen von den absolut für die Welt wichtigen Hologrammen, fällt mir nicht sooo viel ein, was den Einsatz eines gefährlichen Lasers fordert :) :roll:

naja... ich glaub ihr wisst schon was ich meine.... nu bin ich aber wirklich wieder ruhig.... aktzeptieren wir unsere verschiedenen Meinungen und gut is das..... wir werden zu keinem Ergebniss kommen, und erstrecht nix daran ändern, wie es ist.

Selbstverständlich werde ich, sollte ich mal Menschen mit Laserlicht beglücken, alles menschenmögliche tun, um einen Unfall zu vermeiden (oder verhindern??).

ich behaupte ich habe Sachkunde, dies wurde mich schriftlich sogar von 2 "Wichtigen Menschen" bestätigt. Ich habe Berufserfahrung, Laser, Optik, Leistungsdichte bla bla...... Ich kenn die softwareseitige Steuerung der Anlage einigermaßen genau (Programmierung)... kenne ein wenig den Aufbau von Projektoren :roll: usw usw...

Ich komm schon zurecht. Und wenn "das Amt" bei dem ich anmelde ein Gutachten fordert... dann muss ich mich halt drum kümmern.

Gruß derweil
Erich
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Beitrag von ekkard » Di 12 Aug, 2008 5:42 pm

Hallo Erich,
Deine Bedenken sind insoweit "angekommen", als dass die Behörden inzwischen eine Prüfung für angehende Sachkundige (vorgesehen für die Benennung als Laserschutzbeauftragter) durch die jeweilige Weiterbildungsanstalt verlangen. Seriöse Institute können sich akkreditieren lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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