Kleines Outdoor Feuerwerk

Alles was knallt, stinkt oder sonst einen tollen Effekt auf die Bühne zaubert.

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master_of_desaster
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Kleines Outdoor Feuerwerk

Beitrag von master_of_desaster » Mo 07 Jan, 2008 9:50 am

Hallo Pyros,
auch auf die Gefahr, Prügel zu beziehen, mal eine Frage....
Für einen größeren Geburtstag würde ich gerne zum Abschluß einer Lasershow ein wenig Feuerwerk (Fontänen o.ä.) zünden. Da die Laser Outdoor stehen und auf einen Wintergarten gerichtet sind, würde auch das "Feuerwerk" draussen gezündet.
Nun die Frage...welche Möglichkeit hätte ich als Nicht-Pyroschein Inhaber an geeignetes (möglichst elektrisch zündbares) Kleinfeuerwerk zu kommen? Größere Fontänen o.ä. würden ja schon völlig ausreichen. Hat jemand ev. eine Bezugsquelle oder kann mir so etwas besorgen?
Geht mal bitte (ich weiss, der Spruch hört sich doof an) in meinem leider fortgeschrittenen Alter davon aus, dass ich in etwa weiss, was ich da veranstalte... :oops:

Lieben Dank schon mal im voraus....
Ludwig

josch64
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Beitrag von josch64 » Mo 07 Jan, 2008 10:46 am

Hallo Ludwig,

Du kannst beim zuständigen Amt (meistens das Ordnungsamt, seltener die Ortspolizeibehörde) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Wenn Du einen wichtigen Grund hast (z.B. runden Geburststag) wird das im allgemeinen genehmigt. Mit dieser Genehmigung kannst Du bei allen Feuerwerkern und Feuerwerksläden Klasse2 Ware auch mitten im Jahr einkaufen. (z.B. Pyro-Partner, Feuerwerksvitrine etc. einfach mal googeln) Dort bekommst Du auch E-Zünder.
Ob es jemanden gibt, der auch ein Zündanlage verleiht würde ich mit einem Feuerwerker vor Ort besprechen. Bei Euch in der Gegend gibt es da ja einige.
Vieleicht tut's ja auch das altbekannte Nagelbrett ;-)))

Gruß

Josch

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Beitrag von josch64 » Mo 07 Jan, 2008 10:49 am

P.S. Fontainen mit E-Zünder sind auch oft nur T1.
Dafür alleine brauchst Du keine Genehmigung.

Grüße

Josch

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master_of_desaster
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Beitrag von master_of_desaster » Mo 07 Jan, 2008 12:05 pm

Hallo Josch,

danke für die Info. Dann muss ich nochmal auf dei Suche gehen. Habe bisher immer nur große Feuerwerke entdecken können, was des Guten zu viel wäre. Aber der Hinweis auf T1 hilft mir schon weiter.
Danke & Gruß
Ludwig

karsten
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Beitrag von karsten » Mo 07 Jan, 2008 12:52 pm

Wenn es nur um kleinere Fontänen, Blitze, kleine Flammsäulen geht würde ich T1 Feuerwerk nehmem, da punktgenau elektrisch zündbar - entsprechende Technik muss wahscheinlich zugemietet werden (natürlich kann man auch einfach irgenwie Strom auf die Zünder geben und die Effekte irgendwie befestigen, aber würde ich, wenn keine Erfahrung in dem Bereich vorhanden sind, nicht empfehlen).

Soll das Ganze doch eher in die Höhe gehen, würde ich Feuerwerksbatterien der Klasse 2 verwenden. Wie schon erwähnt bekommt man die mit entsprechender Genehmigung auch wenn nicht gerade Sylvester ist. Steighöhen zwischen 25 und 40 m üblich, während T1 nicht über 5m Effekthöhe hinauskommt. Allerdings ist Klasse 2 nicht direkt elektrisch zündbar - man könnte höchstens E-Zünder an die Zündschnüre montieren, da bleibt aber eine gewisse Zündverzögerung.

Und aufgrund des Namens Master_Of_Desaster noch ein kleiner Hinweis: Für T1 ist zwar keine Fachkunde nachzuweisen (Schein), man sollte trotzdem über sie verfügen - sprich: man sollte wissen was man tut.

Solltest du Probleme haben einen Lieferanten zu finden, kann ich da u.U. weiterhelfen. Einfach PM schicken.

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Beitrag von funkydoctor » Mo 07 Jan, 2008 2:42 pm

josch64 hat geschrieben:P.S. Fontainen mit E-Zünder sind auch oft nur T1.
Dafür alleine brauchst Du keine Genehmigung.
Hi,

grosser Fehler! Ganz Deutschland glaubt, dass dem so ist, stimmt aber nicht. Artikel der Klassen T1 und T2 sind IMMER genehmigungspflichtig! Sie unterliegen einer Nutzungsbeschränkung, und bedürfen einer offiziellen Genehmigung.

Am Besten beantragt Ludwig eine Ausnahmegenehmigung, und fügt von Anfang an die Kl. T1 hinzu. Dann bekommt man das (bei entsprechendem Anlass) problemlos genehmigt. Vater Staat schlägt da aber ganz gerne gut zu. In Köln liegen die Preise für eine solche Ausnahmegenehmigung bei bis zu 200,-EUR. Normal sind so um die 30,-EUR. Es soll Orte geben, wo man es sogar umsonst bekommt.

Wenn Du Infos brauchst, können ir ebenfalls gerne per PN kommunizieren...ich wohne ja auch quasi fast um die Ecke. Da der Spassfaktor für so etwas bei mir auch immer ganz groß ist, würde ich Dir (bei passendem Termin) sogar anbieten mein Zündsystem (FireLite von FireOne) zu nutzen. Ich hätte bei passendem Termin sogar ein ganzes Team von Leuten, dass sich drum prügelt so etwas gegen Sprittgeld und Verpflegung quasi kostenlos zu machen: The Oxidators

Grüße,
Tobi

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Beitrag von funkydoctor » Mo 07 Jan, 2008 3:52 pm

Karsten hat geschrieben:...während T1 nicht über 5m Effekthöhe hinauskommt.
Hi Karsten,

habe ich gerade erst gelesen...deswegen mein Kommentar erst jetzt dazu: Es gibt mittlerweile (eigentlich seit Jahren schon) T1-Effekte mit bis zu 80m Steighöhe! Es gibt sehr schöne 40/50m-Kometen von Weco und Zink in T1, und sogar die 24mm-Zink-Bombetten (mini-Bomben) sind mittlerweile in T1 zu bekommen. Ist zwar nicht wirklich mehr etwas für indoor, aber definitiv T1. Auch andere Hersteller (z.B. LunaTech, NextEffects und sogar LeMaitre) haben diverse Effekte mit bis zu 20m im Programm (Kometen, Feuertöpfe, riesen-Jets, etc.)...alles T1! Man muss so etwas halt beim Profi-Feuerwerker seines Vertrauens einkaufen. Im Versandhandel ist so etwas (fast) nicht zu bekommen, oder gnadenlos überteuert. Leider kennen sich selbst Profi-Feuerwerker in dem Bereich nur sehr selten wirklich gut aus.

Grüße,
Tobi

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Beitrag von josch64 » Mo 07 Jan, 2008 5:20 pm

@FunkyDoctor:
Ganz Deutschland glaubt, dass dem so ist, stimmt aber nicht. Artikel der Klassen T1 und T2 sind IMMER genehmigungspflichtig! Sie unterliegen einer Nutzungsbeschränkung, und bedürfen einer offiziellen Genehmigung.
In welchen Gesetz steht denn, dass es für T1 bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auf einer privaten Veranstaltung auf eigenem, befriedetem Besitztum einer Genehmigung bedarf?

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Beitrag von funkydoctor » Mo 07 Jan, 2008 6:40 pm

Hi,

wenn auf Deinem befriedeten, privaten Gelände eine bestimmungsgemässe Verwendung realisierbar sein sollte, hast Du vermutlich Recht! Aber das wird eher weniger der Fall sein...

Ich habe leider gerade meinen schlauen Ordner nicht im Zugriff, aber bestimmungsgemässe Verwendung von Artikeln der Kl. T1 ist alles Mögliche...nur eben KEIN Feuerwerk oder sonstige der Vergnügung dienende Dinge! Bestimmungsgemässe Verwendung kann nur im Rahmen von (öffentlichen) Sportveranstaltungen und solchen Dinge stattfinden, und dann auch nur vom Fachmann. Das ist jetzt kein Witz, aber wenn man zum Vergnügen einen Artikel der Kl. T1 zündet, ist dieser nicht zugelassen!!!

Ich kann mich da gerne mal etwas schlauer machen, aber lesen kann man das zum Beispiel auch hier.

Sobald man eine Kl.II-Ausnahmegenehmigung mit dem Zusatz für T1 hat, ist es egal. In dem Falle hat einem Vater Staat bestätigt, dass es im Rahmen dieses Feuerwerks eine bestimmungsgemässe Verwendung ist.

Den Scheiss habe ich mir nicht ausgedacht...ich habe nur täglich damit zu tun...willkommen in Deutschland.

Grüße,
Tobi

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Beitrag von josch64 » Mo 07 Jan, 2008 6:57 pm

Hi Tobi,

ich zitiere jetzt mal den Aufdruck einer Weco Bühnenfontaine T1:

... dürfen im Rahmen von Bühnen-Film und Fotoproduktionen, sowie Musik- und Showveranstaltungen verwendet werden...

Und genau dafür verwendet er die Fontainen ja auch. Wofür denn auch sonst?
Bestimmungsgemässe Verwendung kann nur im Rahmen von (öffentlichen) Sportveranstaltungen und solchen Dinge stattfinden, und dann auch nur vom Fachmann.
Sorry, aber das kann ich jetzt aber gar nicht mehr nachvollziehen.
Wieso nur bei Sportveranstaltungen? Wieso nur öffentlich? Wieso nur vom Fachmann? Da sehe ich wirklich keinen bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Bühnenfontaine!

Nochmals wir reden hier von T1!!!
Den Scheiss habe ich mir nicht ausgedacht...ich habe nur täglich damit zu tun...willkommen in Deutschland.
Ich glaube Dir das aufs Wort. Nur bin ich Feuerwerkstechnisch und Gesetzestechnisch auch nicht ganz unbedarft und würde halt gerne wissen, wo das konkret so steht. Ich wüßte nämlich nicht wo!

MFG

Josch

P.S. Du bist einer der Oxidators, oder?

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Beitrag von karsten » Mo 07 Jan, 2008 7:06 pm

Ist mir auch neu, dass man für T1 bei privatem Einsatz auf privatem Grund eine Genehmigung braucht - allerdings hatte ich das Problem auch noch nicht. Gut, der Nachbar könnte sich belästigt fühlen und deshalb könnte es Genehmigungspflichtig sein und bei sehr hohen Effekten könnten Teile außerhalb des eigenen Grundstücks herunterkommen. Könnte mir vorstellen, dass es aufgrund des Emmisionsschutzgesetz (Lärm!) genehmigugspflichtig sein könnte. Indoor sollte aber doch ohne Genehmigung möglich sein - schließlich unterliegt mein Wohnzimmer doch nicht der VStättV :wink:

Die 5m hatte ich auf Fontänen bezogen und die habe ich bisher noch nicht mit mehr als 5m und T1 gesehen, nur als T2. Allderings habe ich auch noch nicht gesucht, da ich bisher in erster Linie Bühnenfeuerwerk auf eher kleineren Bühnen durchgeführt habe. Da aber immer mit Brandsicherheitsdienst der Feuerwehr.

Versandhandel ist ein echtes Problem, da die Lieferung aufgrund der Gefahrstoffklassen häufig aus mehreren Sendungen besteht die getrennt transportiert werden müssen. Und die Paketdienste halten für Gefahrgutpakete fleißig die Hand auf.

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Beitrag von chw9999 » Mo 07 Jan, 2008 7:51 pm

Karsten hat geschrieben:Könnte mir vorstellen, dass es aufgrund des Emmisionsschutzgesetz (Lärm!) genehmigugspflichtig sein könnte. Indoor sollte aber doch ohne Genehmigung möglich sein - schließlich unterliegt mein Wohnzimmer doch nicht der VStättV :wink:
Wenn mein Nachbar über mir mit T1 abends anfängt, sein Parkett vom Boden zu sprengen, hätte ich wg. des Lärms aber schon was dagegen... ;-)

Ich als Aussenstehender dachte, es geht darum:
1. Zulassung ist verknüpft mit dem technischen Verwendungszweck/gewerblichen Bereich.
2. Wenn Punkt 1 nicht zutrifft, ist zweifelsfrei von einem Vergnügungszeck auszugehen.
-> Somit liegt für den entsprechenden Gegenstand keine Zulassung nach T1 vor, die befreienden Vorschriften nach der 1.SprengV sind nicht anzuwenden und das SprengG findet im vollen Umfang Anwendung.

Frei zitiert nach "Feuerwerkskörper der Klasse T1".

Cheers
Christoph

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Beitrag von funkydoctor » Mo 07 Jan, 2008 9:46 pm

Hi Josch,

ja...ich bin einer der Oxidators. Aber das hat ja nix mit meinem Beruf zu tun. Ich habe (wie bereits erwähnt) täglich damit zu tun.

Und hier wird's langsam echt off-topic. Eine echte T1-Grundsatzdiskussion. :lol:

Worüber diskutieren wir eigentlich? - Ich fasse es mal zusammen: Eine private Nutzung zum Vergnügen ist definitiv keine bestimmungsgemässe Verwendung (dies steht nirgendwo, weil es keine bestimmungsgemässe Verwendung ist). Bestimmungsgemässe Verwendung ist nur im Rahmen der (z.B. auf Weco-Fontänen) abgedruckten Umstände möglich. Somit hat der privat und zum Vergnügen gezündete T1-Effekt keine Zulassung mehr. Und jetzt drehen wir uns im Kreis...

Ich habe leider gerade das passende Gesetz nicht zur Hand. Aber Fakt ist, dass ein T1-Artikel zum Vergnügen nicht zugelassen ist und niemals zugelassen wird. Somit ist er (bei der Zündung zum Vergnügen bzw. privat bzw. bei nicht bestimmungsgemässer Verwendung) ein Artikel der Kl.IV, und somit schonmal sowieso nur vom Scheininhaber zu händeln.

Viele Gesetze haben sich innerhalb der letzten 2 Jahre geändert. Die BGV-C1 und die VStättVO sind auf einmal sehr deutlich formuliert, was sie vor 2 Jahren noch nicht waren. Gut...diese Gesetze treffen nur im Rahmen von Veranstaltungen zu...aber darüber reden wir ja eigentlich. Private Nutzung kann nämlich keine bestimmungsgemässe Verwendung sein (die sich ja wie festgestellt auf gewerbliche Fim-/Fotoproduktionen und diverse Veranstaltungen bezieht). Ich hatte zuvor nur Sport-Veranstaltungen genannt, weil dies die früher immer genannte Hauptverwendung war. Hat sich halt mittlerweile geändert...ändert aber an unserer Diskussion nix. Zurück zu den Veranstaltungen: In der BGV-C1 und der VStättVO, sowie der entsprechenden UVV, etc.) steht, dass sogar T1 nur von einer nach dem Sprengstoffgesetz geeigneten Person (Scheininhaber!) gezündet werden darf. Und dann auch nur mit diversen Genehmigungen (vorbeugender Brandschutz, Ordnungsamt, etc).

Oh-Mann langsam rauchen mir die Finger.

Grüße,
Tobi

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Beitrag von funkydoctor » Mo 07 Jan, 2008 9:55 pm

Achso...noch was: Wie immer gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter... (altes, deutsches Sprichwort).

Aber WENN etwas passiert (und wenn nur ein Auto einen Lackschaden hat oder eine Markise 'nen dunklen Fleck abbekommt oder ein Pavillon in einem Garten ein Mini-Loch hat oder (wir wollen es nicht hoffen) man Nachbars kleine Tochter ankokelt) und es zum Streit kommt...dann hat man einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz an der Backe...und ab dann ist man ganz offiziell vorbestraft. Und die private Haftpflicht macht garantiert alles...nur nicht zahlen.

Ist es das wert? - Viel Spass bei der Jobsuche...oder beim Beantragen eines Befähigungs-/Erlaubnis-Scheins nach dem SprengG.

Grüße,
Tobi

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Beitrag von master_of_desaster » Mi 09 Jan, 2008 9:55 am

Hallöle zusammen,
whow...da habe ich ja was angerichtet..... :oops:

Erst einmal vielen Dank für die Unmengen an Hinweisen. Ehrlichgesagt hätte ich nicht gedacht, dass es so kompliziert wird. Aber beim Lasern ist es ja auch nicht anders.....und sicherlich aus guten Gründen.

Ich war jetzt mal so frei, mich für T1 Fontänen (stehend und hängend) zu entscheiden. Diese sind erstaunlicherweise gegen Vorlage des Persos (Alterskontrolle) einfach zu bekommen. Mit Höhen von 3-5m reicht mir das für den Anlass völlig. Da ich in Düsseldorf unmittelbar in der Einflugschneise wohne, soll es gar nicht höher werden - ansonsten stehen wieder endlose Gespräche mit der Flugsicherung ins Haus. Erstaunlicherweise bekommt man dort recht viel genehmigt, aber der Aufwand.....

Da der Garten recht groß ist, besteht auch bei Funkenflug für die Nachbarn keine Gefahr. Informiert werden müssen sie wegen des Lasernebels sowieso - einmal kam ein ganzer Feuerwehrzug zum mitfeiern, da ein Nachbar scheinbar dachte, dass das ganze Dorf abfackelt... :roll: ...mit weissem Nebel... aber ok. Seitdem sage ich kurz Bescheid.....

Also dann nochmals vielen Dank - bei Problemen melde ich mich bei den Experten!

Liebe Grüße
Ludwig

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Beitrag von master_of_desaster » Mi 09 Jan, 2008 10:07 am

Ach...fällt mir ein - nur zur Beruhigung..... :D

Der Name Master_of_Desaster sagt sicherlich schon einiges aus....aber meist benehme ich mich einigermaßen vernünfig, wenn es ernst wird. (Scheinbar das Alter... :( )
War auch mal jahrelang bei einer Werksfeuerwehr, bastele seit ca 28 Jahren mit Lasern, habe sogar aus dem Bereich der Sportbootführerscheine einen Pyroschein.....ok,ok, hat sicherlich nichts mit dem "echten" zu tun... :wink:
Also bitte nicht zu beunruhigt sein.....

Gruß
Ludwig

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Beitrag von gento » Mi 09 Jan, 2008 10:27 am

Ich rufe zu Freakreffen bei mir grundsätzlich vorher die Feuerwehr an und hinterlasse Rufnummern zum Nachfragen.

Gento
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Beitrag von jan » Mi 09 Jan, 2008 12:50 pm

Hallo Ludwig,

bei dir im Garten? Schieß bloß keine Flieger ab... :D

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Beitrag von master_of_desaster » Do 10 Jan, 2008 9:03 am

Hi Jan,

na, dann werde ich mir mal Mühe geben......
Ich berichte nach gelungener Party mal ..... :D
Manchmal habe ich das Gefühl, einige Kisten kommen mit Absicht tiefer um nachzusehen, ob eine Show ansteht.... :lol:
Immerhin hat so eine Aktion letztens unseren Nachbarn wieder einen Anhänger voll Dachziegel gekostet.....naja, jetzt hat der Flughafen auf den Dächern überall Schneefanggitter installieren lassen. Scheinbar waren die Kosten für diverse Reparaturen nach abstürzenden Dachziegeln zu hoch geworden. :?

@Gento,
ja, das ist eine clevere Idee. Und die Kollegen sind noch dankbar dafür. Nach dem unfreiwilligen Besuch zu meinem Geburtstag rufe ich auch vorher an. Die Nachbarn hier sind zu Allem fähig....... :evil: Allerdings gehe ich davon aus, dass kein Mensch bei der Feuerwehr anruft, wenn es wirklich mal brennen sollte...

Viele Grüße
Ludwig

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Beitrag von schoschi » Fr 11 Jan, 2008 2:01 pm

Jo das mit den Fliegers kenn ich bis zur Genüge

So lange die nicht im Garten parken 8)

Grüsse
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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Beitrag von master_of_desaster » Do 31 Jan, 2008 9:43 am

Tach zusammen....
So, wie versprochen will ich mal einen kleinen Abriss des Veranstaltungsabends geben :-)

Soviel im Voraus: Keine Verletzten, keine verängstigten Nachbarn (vorher mit Sekt beruhigt), keine Feuerwehr (vorher angemeldet - eigentlich schade... :oops: ), keine behinderten oder abgestürzten Flieger - aber, eine rundherum zufriedene und begeisterte Geburtstagsgesellschaft.
Zum Einsatz kamen jeweils drei Bühnenflashs, Bühnenwasserfälle und so eine Art Silberregen. Manuell gezündet via selbstgebautem Zündgerät mehr oder weniger synchron an mehreren Punkten der letzten Lasershow. Dummerweise war das so perfekt, dass es sicherlich nicht das letzte Mal war. Aber es ist schon so, dass mein armer 400mW RGB im Moment der Zündung ziemlich auf verlorenem Posten steht, was die Helligkeit betrifft... :wink:

Jetzt muss ich aber direkt mal eine Frage an die Experten nachschieben:
Manuelle Zündung gut und schön........aber ist es zulässig, solche Effekte via DMX (also direkt über die QM2000) zu zünden? Sicherheitshalber könnte man ja gezwungenermaßen zwei Werte setzen müssen, um eine Auslösung zu erreichen. Damit umginge man Störungen des DMX, die eventuell und dummerweise genau den "Zündwert" auf die Leitung legen......
Also z.B. Kanal xxx auf Wert aaa = scharf , danach Kanal xxy auf Wert bbb=Zündung.
Wobei über einen Schlüsselschalter am Zündgerät das Ganze nur bei der betreffenden Show "Grundscharf" geschaltet werden könnte.
Oder ist eine automatisierte Auslösung generell verboten?

Eine solch präparierte Show wäre schön synchron und auch vom "Vorführer" entspannter zu genießen, als rücklaufende Sekundenzähler zu beobachten :cry:


Ach ja - nur damit es keine Missverständnisse gibt ...man ist ja inzwischen einiges gewöhnt.......NEIN, die Effekte werden NICHT direkt an die QM2000 gehängt!! Es ist schon ein Demultiplexer und ein Zündgerät dazwischen... :roll:


Viele Grüße
Ludwig

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Beitrag von karsten » Do 31 Jan, 2008 12:26 pm

Gratuliere zur gelungenen Vorstellung.

Pyro per DMX zünden - da krieg ich immer etwas Bauchschmerzen, da das DMX-Protokoll keinerlei Sicherung (Prüfsummen o.ä.) beinhaltet. Das könnte man zwar, indem man mehrere DMX-Kanäle zusammenfasst, nachrüsten, aber dann bleibt immer noch der Lichtmischer / Laserrechner, der für solche sicherheitsrelevante Sachen nicht ausgelegt ist.

Es gibt allerdings auf dem Markt einige Geräte, die DMX zum zünden verwenden, z.B. der Flammenprojektor von Safex. Aber wie gesagt, ich hab da immer etwas Bauchweh wenn sicherheitsrelevante Dinge über Systeme laufen, die dafür nicht gedacht waren.

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Beitrag von funkydoctor » Do 31 Jan, 2008 1:29 pm

Hi Ludwig,

also zündtechnisch gibt's in Deutschland für Feuerwerk-Zündsysteme keine besonderen Anforderungen, ausser Schlüsselschalter. Man kann also durchaus per DMX zünden, wobei ich da aber die gleichen Bauchschmerzen wie Karsten habe.

Bei automatisierten Zündsystemen (wie z.B. meiner FireLite von FireOne oder halt z.B. Pyrodigital) gibt es normalerweise zusätzlich zum Schlüsselschalter einen "Deadman-Interlock". So ein Ding sieht normalerweise aus, wie ein Joystick. Man muss an dem Ding die gesamte Dauer der Show einen Knopf gedrückt halten. Sobald man den loslässt, ist der Ausgang des Zündsystems kurzgeschlossen. Das ist 100%ige Sicherheit, und ich musste sogar schonmal davon gebrauch machen. Nicht, weil ich zum "Deadman" wurde, sondern weil zwei ziemlich besoffene Mädels irgendwie auf den Abbrennplatz getaumelt kamen, und die Abschussrohre so schön fanden, dass die da unbedingt reingucken wollten. Dumm nur, dass in dem Moment das Finale hätte starten sollen (die Mädels hätten keinen Kopf mehr gehabt). Danach waren zwar alle sauer auf mich (inkl. der zwei total besoffenen 14-jährigen Mädels), wobei die Security-Firma das dann aber auszubaden hatte. Schliesslich haben die nicht richtig aufgepasst.

Zurück zum DMX: Ich würde es nicht tun...hat aber keine rechtliche Grundlage...beruht auf schlechten Erfahrungen.

Grüße,
Tobi

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Beitrag von tschosef » Do 31 Jan, 2008 1:34 pm

Hai hai...

ob das Sicherheitstechnisch ok ist, kann ich nicht sagen. Nur einen Erfahrungsbericht kann ich machen.

In Regensburg 2007 war Pyro an DMX geplant. LEIDER gingen die Pyros während der Generalprobe(n) schon immer dann los, wenn einer der Flame Maser an ging. Ursache war wohl die üble Stöhrung, die von den Zündgeräten der Flamemasters in das DMX Signal eingestreut wurden.

Diese Stöhrung lies 2 mal die komplete DMX-Line abstürzen (Sender) und ein mal eben die Pyros hoch gehen.
Daher haben wir (Reinhardt) von Hand gezündet.

So weit ich weis (das wissen aber andere bestimmt besser) Könnte ein Zünden per DMX schon gehen. Man muss dann quasi einen "FEUER FREI" Knopf gedrückt halten, so dass die Bedinung zur Zündung lautet: Zündung nur, wenn "FeuerFrei" gedrückt PLUS DMX-Zündsignal vorhanden.

Ob dies rechtens ist, weis ich leider nicht.

viele Grüße
Erich
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Beitrag von master_of_desaster » Do 31 Jan, 2008 2:37 pm

Hi,

danke ihr Drei für die schnellen Antworten. So in etwa habe ich mir das schon gedacht. Ich werde das noch einmal überdenken, aber ich glaube auch, das DMX nicht die richtige Lösung ist. Andererseits sehr verlockend durch die Synchronität.
Meine Gedanken gingen auch schon in Tschosef´s Richtung, dass man via Schlüsselschalter die Zündspannung erst kurz vor Beginn der Pyrosequenz auf Durchgang schaltet. Damit wäre man während der anderen Zeit vor Überraschungen sicher. Wenn dann noch eine Dekodierung von zwei DMX Werten erfolgen muss........
Sollte in der letzten Minute in der (zumindest bei mir) dann die Pyros gezündet würden, noch ein schwerwiegender Fehler passieren, der die Teile auslöst, wäre das wirklich Pech.
Das bei meinen rein privaten Vorführungen (Veranstaltung ist wohl leicht übertrieben) jemand in Richtung Laser / Pyro marschiert ist zwar ziemlich ausgeschlossen, aber durch den Schlüsselschalter hätte man auch hier noch eine Not-Aus Möglichkeit, da eine Hand eh´immer in der Nähe des Laser Not-Aus schwebt.

Ich denke am Besten noch mal ein wenig :wink:

Viele Grüße
Ludwig

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Beitrag von master_of_desaster » Do 17 Apr, 2008 4:26 pm

Hi Pyros,

falls es noch jemanden interessiert: Ich habe mich vom Gedanken einer DMX Zündung eigentlich vollständig verabschiedet. Dies vielleicht nur zur Beruhigung. Wobei es sich jetzt anhört, als würde ich täglich Pyro zünden. Dem ist mitnichten so. Es bleibt bei ein bis zweimal im Jahr.
Umgestimmt hat mich ein erschreckender Test mit dem TBF Spraymaster (Flammenprojektor). Wer vielleicht die L&S besucht hat, konnte sich dieses pfiffige Gerät life ansehen. Einfach nur genial und im Verhältnis zu Pyro-Flammenprojektoren fast preiswert. :wink:
Diese hübsche Teil wird per DMX angesteuert, wobei Kanal xxx das Gerät scharf schaltet und Kanal xxx+1 (oder eine Handbedienung) die Flamme auslöst. (Heisst aber leider auch - ohne DMX geht gar nichts)
Nach dem Anschluss an den DMX Ausgang der QM2000 war zu sehen, dass sich ab und an das Gerät kurzzeitg scharf schaltet (zu sehen an einer LED). Es kommt zwar (bis jetzt) nie zu einer Auslösung - unangenehm finde ich das Ganze aber schon. Wobei dieser Effekt bei der QM wesentlich stärker in Erscheinung tritt, als z.B über ein USB DMX4ALL Interface. (Bei DMX Scheinwerfern oder Lichtscannern (Martin) kann man diesen Effekt auch beobachten, da sie in unregelmäßigen Abständen kurz aufblitzen - habe schon 1000 und eine Einstellung in den DMX Parametern getestet...es lässt sich nur die Häufigkeit der Störungen leicht beeinflussen)
Warum die DMX Geräte trotz vernünftiger Kabel und Terminierung ab und an die Kanäle in den falschen Hals bekommen weiss ich leider nicht genau - meßtechnisch komme ich da nicht weiter und Aufzeichnen und Überprüfen der gesendeten bzw. an anderer Stelle empfangenen Kanalwerte treibt mich (wie alle übergroßen LogDateien) an den Rand des Wahnsinns. :roll:
Also für mich ist das Thema DMX-Zündung erst einmal erledigt.

Liebe Grüße
Ludwig

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jan
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Beitrag von jan » Fr 18 Apr, 2008 1:17 pm

Master_Of_Desaster hat geschrieben:Warum die DMX Geräte trotz vernünftiger Kabel und Terminierung ab und an die Kanäle in den falschen Hals bekommen weiss ich leider nicht genau
Im Detail weiß ich das auch nicht, aber im Prinzip. Knallhart gesagt: Weil DMX nicht taucht! Keine empfängerseitige Datenkontrolle, kein Handshaking in irgendeiner Form und das bei einer sinnfrei hohen Baudrate. Ursprünglich zur Steuerung von Dimmern konzipiert und dann für intelligentes Licht aufgebohrt. Tja, wenn sich etwas einmal als Standard etabliert hat, ist die Frage nach der technischen Sinnhaftigkeit müßig... :cry:

olaf
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Beitrag von olaf » Sa 26 Apr, 2008 8:35 pm

Das Problem ist meist das das Protokoll nicht eingehalten wird b.z.w. das Protokoll meist aus Kostengründen nicht sauber generirt wird. Ich persönlich würde mal schätzen das dieser Effekt bei Pulten wie GRAND MA u.s.w. nicht auftritt. Aber da reden wir dann schon von sachen die nicht mehr unter Spielzeug fallen. Bei der QM 2000 ist DMX auch nur eine nette Beigabe. Eigendlich ist es dafür gedacht Effekte im Raum (Spiegel, Vorhänge e.t.c. ) zu bedienen. Bei Solchen Aktionen, Pyro mit Laser und Licht, kommt nur Timecode in Frage wo ein Master dann alle anderen Geräte über SMPTE Code Synconisiert. Ist die Beste möglichkeit und man ist flexibel. Das schöne ist. Fällt der Timecode aus, bleibt alles stehen b.z.w. wird sofort abgeschaltet.

Ausserdem sollte Pyro immer eineneigenen Kreis zum Scharfschalten haben. Also keine Scharfschaltung über DMX.

Gruß

Olaf

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