"Flammenwerfer"

Alles was knallt, stinkt oder sonst einen tollen Effekt auf die Bühne zaubert.

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sammygray
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"Flammenwerfer"

Beitrag von sammygray » So 29 Mai, 2005 12:51 am

Wo kann ich sowas in der Art kaufen:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... eName=WDVW


Wie sieht es mit dem Betrieb aus ?



danke


lg sammy

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tracky
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Beitrag von tracky » So 29 Mai, 2005 1:03 pm

Kauf doch da! :)
Allein schon die Rechtschreibung lässt mich vermuten, wie betriebssicher dieser Eigenbau ist!
Gruß Sven

Laser? Was ist das? Licht aus super erschwinglichen Restbeständen

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generalbyte
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Beitrag von generalbyte » So 29 Mai, 2005 2:21 pm

Hi...

Da ich neu in diesem Forum bin möchte ich mich kurz vorstellen, Ich komme aus der Region Hannover und bin seit ca. 3 Jahren in der Veranstaltungs Technik tätig. Und seit kuzem auch in der Laser Technk.
Und so wie ich den Flammenwerfer einschätze glaube ich kaum das diesewr den BGV vorschriften etspricht.
SammyGray:
Wo kann ich sowas in der Art kaufen
Also auf der Prolight & Sound '05 habe ich einen Hersteller gesehen und mit diesem Gesprochen der ein ähnliches Produkt angeboten hat. Dieses ist BGV geürft und etspricht allen Vorschriften, laut Hersteller benötigt mann keine " Pyro/Feuerwerker Schein" *iirc*, es bistzt eine Prozessor gesteuerte Flamen überwachung und angesteuert über DMX. Das gerät arbeitet mit einer 10kg Gas Flasche und und kann Feuerstösse mis 5m höhe erzeugen *iirc*.
Ich müsste mal in der Firma schauen wie der Hersteller hies.

Ich Hoffe ich konnte Dir damit weiter Helfen.

MfG

Andreas

aufmotzer
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Beitrag von aufmotzer » So 29 Mai, 2005 4:58 pm

..
Zuletzt geändert von aufmotzer am Mo 05 Dez, 2005 7:37 pm, insgesamt 1-mal geändert.

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funkydoctor
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Beitrag von funkydoctor » So 29 Mai, 2005 5:08 pm

Hallo zusammen,

mit den Flammenwerfern sieht es wie folgt aus:
Da es sich um keinen pyrotechnischen Satz oder Gegenstand handelt, benötigt man keinerlei Befähigung.

Solche Geräte fallen gesetzlich gesehen unter "offenes Feuer".

Der Einsatz solcher Geräte ist laut Vorschriften grundsätzlich untersagt, es sei denn der vorbeugende Brandschutz (z.B. Feuerwehrmann in der VStätt) hat den Einsatz abgesegnet.

Wobei ich mir allerdings nicht ganz sicher bin, ist der Einsatz von Gas. Es gibt eine BG-Regel oder UVV speziell für Gas. Nur habe ich diese nicht vorliegen, und weiss auch nicht genau wie diese heisst oder wo diese zu beziehen ist.

Der Hersteller der Profiversion "FlameMaster" ist nicht Bocatec, sondern das ehemalige TBF-ProTeam (aktuell unter TBF-Pyrotec zu erreichen).

Der FlameMaster ist schon ein nettes Gerät, nur leider kaum bezahlbar. Alleine für eine einzige Tagesmiete, kann man locker 10 x eine Feuersäule (Pyrotechnischer Gegenstand der Klasse T1) schiessen, oder halt mit reichlich Lycopodium arbeiten.

Das sollte wirklich gut überlegt sein.

Meine Empfehlung: zu Gunsten der Sicherheit selbst gebautes vermeiden. Da findet man eh keinen Feuerwehrmann, der dafür den Kopf hinhält.

Grüße,
Tobias

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Beitrag von klobobberle » Mo 30 Mai, 2005 12:48 pm

Tracky hat geschrieben:Kauf doch da! :)
Allein schon die Rechtschreibung lässt mich vermuten, wie betriebssicher dieser Eigenbau ist!
Und das beste:

Das ganze Ding ist in einer Holzkiste verbaut! :lol:


Viele Grüße,
David

Gast

Beitrag von Gast » Mo 30 Mai, 2005 9:10 pm

Hi,
wie funktioniert das mit dem Lycopodium denn? Dafür werde ich ja wahrscheinlich auf Abschuss und Zündgerät brauchen oder?
Und brauch man dafünen Pyromanen? ;-)
MfG Tobi

tobbi
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Beitrag von tobbi » Mo 30 Mai, 2005 9:12 pm

Sorry, war nicht eingeloggt.
MfG Tobi

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funkydoctor
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Beitrag von funkydoctor » Mo 30 Mai, 2005 10:59 pm

Tobbi hat geschrieben:...wie funktioniert das mit dem Lycopodium denn? Dafür werde ich ja wahrscheinlich auf Abschuss und Zündgerät brauchen oder?
Und brauch man dafünen Pyromanen?
Hi,

das ist immer so 'ne Sache. Arbeiten mit Lycopodium ist normalerweise selbst herstellen und somit "normal sterblichen" verboten. ABER: Von Safex gibt es extra T1-zugelassene Lyco-Mörser. Diese werden mit einem kleinen Bühnenblitz geladen, und oben drauf kommt eine bestimmte Menge Lycopodium. Dann benötigt man lediglich eine Batterie (9V-Block ist quasi schon überdimensioniert) um den Effekt zu zünden.

Diese Sache (allerdings NUR diese Version von Safex) kann frei erworben werden, und bei vielen Anlässen auch benutzt werden.

In der Versammlungsstätte (immer erst prüfen, ob's auch wirklich eine ist) braucht man eigentlich einen Pyrotechniker, doch auf kleineren Veranstaltungen (wenn es keine Versammlungsstätte nach VStättVO ist), kann man das auch ohne Pyromanen machen.

Nur zu empfehlen ist immer eine Versicherung. So etwas kann schnell nach hinten losgehen, und somit sehr teuer werden.

Grundsätzlich ist der Gebrauch von T1-Effekten genehmigungspflichtig. Auch wenn diese Artikel frei ab 18 (gegen Verwendungsnachweis) erhältlich sind, so ist der Abbrand genehmigungspflichtig. Willkommen in Deutschland...

Grüße,
Tobi

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lucerne
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Beitrag von lucerne » Di 31 Mai, 2005 4:18 pm

...und weg isser...


auktion wurde entfernt. :twisted:



gruss
leander

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chrischi
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Beitrag von chrischi » Mi 24 Aug, 2005 12:39 pm

wir brauchten für einen schulfilm eine autoexplosion, hierfür haben wir auf dem abgesperrten<-- unterstichen fett und kursiv| schulhof mit einer art selbstschußanlage<-- nein ich werde nicht verraten wie die funktioniert| und einer 9mm platzpatrone hinter dem auto eine ladung lycopodium hochgeschossen 3m feuerball. aber soetwas ist nicht für bühnen geeignet!!


Nachtrag: schau mal im modellbauforum unter heißluftballon, es gibt brenner in allen größen die abeiten mit flüssiggas, allerdings brennt immer die zündflamme, die auch das gas erwärmt

editII: hatte mal bessere bilder gefunden..
http://www.modellballone.com/modellball ... chnik.html

editIII: unter brenner nachschauen
http://www.heinzelballoons.de/

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