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Sicherheitsabstand Klasse 2 Laser

Verfasst: Do 19 Okt, 2023 3:08 pm
von Blockkugelhahn
Hallo zusammen,

Für kleine Privatpartys überlege ich mir zur Zeit meinen ersten Laser anzuschaffen.
Ich habe mich eingehend mit dem Thema auseinandergesetzt und bin zu dem Entschluss gekommen, dass aus Sicherheitsgründen für meinen Einsatz nur ein Klasse 2 Laser in Frage kommt.

Viel Auswahl bei Klasse 2 Lasern gibt es ja nicht, bei meiner Suche bin ich nur auf den Laserworld EL-300RGB gestoßen (Falls ihr da noch Alternativen kennt bitte her damit).
Wie ich hier schon in anderen Beiträgen gelesen habe, ist es auch nicht ganz unkompliziert/günstig einen Klasse 3 Laser sicher zu drosseln.

Leider ist mein Partyraum nicht der größte und meine Möglichkeiten sind beschränkt.
Reicht es wenn ein Klasse 2 Laser ca. 2m entfernt zur Crowd auf ca. 2,30m Höhe hängt?

Hier die Daten zum Gratinglaser Laserworld EL-300RGB:
Gesamtleistung - 240 mW
Leistung - Rot80 mW / 638 nm
Leistung - Grün60 mW / 520 nm
Leistung - Blau100 mW / 450 nm
Laserquelle - Diode
Laserklasse - 2; EN 60825-1: 2014
Stromverbrauch - 15 W

Danke für eure Einschätzungen.

Re: Sicherheitsabstand Klasse 2 Laser

Verfasst: So 22 Okt, 2023 12:37 am
von ekkard
Blockkugelhahn hat geschrieben:
Do 19 Okt, 2023 3:08 pm
Reicht es wenn ein Klasse 2 Laser ca. 2m entfernt zur Crowd auf ca. 2,30m Höhe hängt?
Wäre der Laser Klasse 2 nach DIN EN 60825-1, dann wäre ein Abstand von ca. 2 m mit vermutlich ausreichend. Übliche Sicherheitsabstände liegen im Dezimeterbereich. Aber ...
Blockkugelhahn hat geschrieben:
Do 19 Okt, 2023 3:08 pm
Hier die Daten zum Gratinglaser Laserworld EL-300RGB:
Gesamtleistung - 240 mW
Leistung - Rot80 mW / 638 nm
Leistung - Grün60 mW / 520 nm
Leistung - Blau100 mW / 450 nm
Laserquelle - Diode
Laserklasse - 2; EN 60825-1: 2014
Stromverbrauch - 15 W
Entweder sind die Leistungsangaben Unfug oder dieser Laser ist eine Lasereinrichtung der Klasse 3B, weil die Leistungen größer sind als 5 mW und kleiner als 0,5 W.
Natürlich besteht die Möglichkeit, dass der Laser stark aufgeweitet und die Leistung im Raum verteilt wird. Dann müsste die Art der Verteilung, der NOHD (nominal ocular hazard distance = Sicherheitsabstand) in den Unterlagen zu finden sein (Gutachten, Expertise???)

Re: Sicherheitsabstand Klasse 2 Laser

Verfasst: So 22 Okt, 2023 6:42 pm
von mikesupi
Hallo,

das ist eine Art Grating Laser auf Basis der Outdoor Weihnachtsprojektoren.

Da werden 3 Fat-Beam (RGB) Laserquellen auf ca. 1.5cm Strahl aufgeweitet, und dann über einen Facettenspiegel mit Motor ausgegeben.
Deswegen lässt sich auch jede Mischfarbe inkl. Weiß abbilden.

Jeder Strahl dürfte eine Leistung von ca. 1-2% der Strahlquelle haben, ein Strahl nullter Ordnung ist prinzipbedingt nicht vorhanden.


laserworld_el-300rgb-0003_beam_480x.jpg

LG
Mike


...

Re: Sicherheitsabstand Klasse 2 Laser

Verfasst: So 22 Okt, 2023 7:11 pm
von ekkard
Hab' ich ja vermutet! Allerdings ist dann die Klassifizierung falsch. Es handelt sich in dem Falle entweder um die Laserklasse 1M, die unbedenklich ist, solange niemand mit einem "optischen Instrument" (Fernglas, Lupe, Hohlspiegel) herum hantiert. Oder es handelt sich um die Laserklasse 2M. Für diese müsste in den Unterlagen ein Mindestabstand (NOHD) angegeben sein. Die Betriebsbedingung lautet dann: Abstand (NOHD) cm und keine "optischen Instrumente".

Klar: So ein Laser kann auch oberhalb einer bestimmten Mindesthöhe betrieben werden. Soweit ich noch in Erinnerung habe, reichen dazu 2,3 m leider nicht. Besser ist es sich um den Mindestabstand zu kümmern (und den beispielsweise "abzuschranken" oder den Laser in ein Kabinchen zu platzieren).

Re: Sicherheitsabstand Klasse 2 Laser

Verfasst: Di 24 Okt, 2023 3:55 pm
von Blockkugelhahn
Danke erstmal für eure Antworten!

Ich habe mal beim Hersteller nachgefragt: Der EL-300 RGB gehört zur Laserklasse 2.
"Einen NOHD kann man zwar berechnen, da das Gerät aber unter normalen Bedingungen keinen stehenden Strahl (1.Ordnung) produzieren kann, wäre dieser Wert irrelevant." Bei Lasern der Klasse 2 gäbe es keine empfohlenen Mindestabstände, "hier gilt dass man nicht länger als 25 Sekunden direkt in den (stehenden Strahl; 1. Ordnung) schauen sollte. Da der Strahl bei diesem Gerät schon am Strahlenaustritt abgelenkt ist braucht man sich hier wenige Gedanken machen"


Mal davon abgesehen, dass mir 25 Sekunden etwas lang vorkommen :? , kann ich den NOHD nicht berechnen, da ich keine Angaben zur Divergenz gefunden habe.

Was denkt ihr?

Ekkard was meinst du mit den Laser "abschränken" oder in ein Kabinchen zu platzieren?
Das es den Leuten nicht möglich ist zu nahe an das Gerät zu kommen? Oder steckt da mehr hinter?

Falls ihr mein Vorhaben für zu gefährlich haltet, wäre es evtl. sinvoll mit einem kleinen Metallplättchen die unteren Strahlen abzufangen, so dass der Laser nur über die Köpfe hinweg strahlt?

Danke!

Re: Sicherheitsabstand Klasse 2 Laser

Verfasst: Di 24 Okt, 2023 5:04 pm
von Flatlinersholger
Hallo,
Du verwechselst da was: Es muss heißen 0,25 sek, also eine viertel Sekunde und das bezieht sich auf den natürlichen Lidschlussreflex des Auges. Studien haben aber ergeben, dass bei vielen Probanden dieser Reflex nicht richtig funktioniert.
Zu den anderen Fragen kann ich leider nichts sagen.

Re: Sicherheitsabstand Klasse 2 Laser

Verfasst: Di 24 Okt, 2023 5:23 pm
von Death
Der Reflex funktioniert schon, allerdings besitzen inzwischen viele Leute die Fähigkeit, diesen Lidschlußreflex zu unterdrücken.

Ich denke mal, weil wir immer mehr künstliches Licht haben ? :)

Re: Sicherheitsabstand Klasse 2 Laser

Verfasst: Mi 25 Okt, 2023 11:27 am
von ekkard
Blockkugelhahn hat geschrieben:
Di 24 Okt, 2023 3:55 pm
Ich habe mal beim Hersteller nachgefragt: Der EL-300 RGB gehört zur Laserklasse 2.
Die sollen einem "alten TÜV-Mann" keine "Märchen" erzählen sondern zugeben, dass sie das alles nicht so genau wissen (wollen)! In dem Falle muss ein Sachverständiger 'ran, der sich um den Sicherheitsabstand kümmert. Kann ja sein dass der nur einige cm beträgt. Aber das soll man unbedingt wissen (und nicht schätzend drumrumreden).
Blockkugelhahn hat geschrieben:
Di 24 Okt, 2023 3:55 pm
"Einen NOHD kann man zwar berechnen, da das Gerät aber unter normalen Bedingungen keinen stehenden Strahl (1.Ordnung) produzieren kann, wäre dieser Wert irrelevant."
Diese Begründung ist definitiv falsch und zeugt von fachspezifischem Unwissen.
Blockkugelhahn hat geschrieben:
Di 24 Okt, 2023 3:55 pm
Bei Lasern der Klasse 2 gäbe es keine empfohlenen Mindestabstände, "hier gilt dass man nicht länger als 25 Sekunden direkt in den (stehenden Strahl; 1. Ordnung) schauen sollte. Da der Strahl bei diesem Gerät schon am Strahlenaustritt abgelenkt ist braucht man sich hier wenige Gedanken machen"
Falsch, wie mein Vorredner schon ausgeführt hat. Und zusätzlich: Selbstverständlich gibt es für Klasse 2 Laser Sicherheitsabstände, auch wenn sie klein sein sollten.
Blockkugelhahn hat geschrieben:
Di 24 Okt, 2023 3:55 pm
(ich) kann ... den NOHD nicht berechnen, da ich keine Angaben zur Divergenz gefunden habe.
Das ist ein in der Norm bereits genannter Mangel der Unterlagen. Ich kann den NOHD anhand der angegebenen Parameter auch nicht berechnen. Deshalb habe ich das Ganze auch so angemeckert!
Blockkugelhahn hat geschrieben:
Di 24 Okt, 2023 3:55 pm
Ekkard was meinst du mit den Laser "abschränken" oder in ein Kabinchen zu platzieren?
Das es den Leuten nicht möglich ist zu nahe an das Gerät zu kommen? Oder steckt da mehr hinter?
"Abschranken" meint, dass der Laserbereich von Zuschauern freigehalten wird. (Ist auch aus technischer Sicht besser z. B. wegen eventueller Rempler) Und Kabinen haben denselben Zweck. Ich vermute, dass der Sicherheitsabstand deutlich kleiner ist als 1 m.
Blockkugelhahn hat geschrieben:
Di 24 Okt, 2023 3:55 pm
Falls ihr mein Vorhaben für zu gefährlich haltet, wäre es evtl. sinvoll mit einem kleinen Metallplättchen die unteren Strahlen abzufangen, so dass der Laser nur über die Köpfe hinweg strahlt?
Der Laser ist vermutlich sicher, aber das weiß man nicht genau - und das ist die Crux. Die von dir beschriebene Blende ("kleines Metallplättchen") ist natürlich ein geeignetes Mittel, die direkte Bestrahlung zu vermeiden. Nur entspricht die Höhe nicht den Vorschriften.

Aber noch etwas: Laser der Klassen 1, 1M, 2 und 2M, falls zutreffend, unterliegen keiner Auflage der Ordnungsbehörden, soweit mir bekannt. Sie müssen nur korrekt gekennzeichnet werden (Laserschildchen). Dies schließt ein, dass man die Klassifizierung nachvollziehen kann (!).