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Kurze Frage -Kurze Antwort :-) Laserschutzbeauftragter - Gültigkeit ?
Moderator: ekkard
- scharwe
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Kurze Frage -Kurze Antwort :-) Laserschutzbeauftragter - Gültigkeit ?
Hallo,
der Laserschutzbeauftragter (LSB) im Showlaserbereich ist jetzt nur noch 5 Jahre gültig ?
Also wenn ich den vor 10 Jahre gemacht habe bringt mir das nichts mehr und ich muss den jetzt alle 5 Jahre neu machen.
Ob es sinn macht oder nicht den LSB zu machen sei mal dahingestellt. mir geht es grade nur um die rechtliche Lage ..
Danke
Gruß
der Laserschutzbeauftragter (LSB) im Showlaserbereich ist jetzt nur noch 5 Jahre gültig ?
Also wenn ich den vor 10 Jahre gemacht habe bringt mir das nichts mehr und ich muss den jetzt alle 5 Jahre neu machen.
Ob es sinn macht oder nicht den LSB zu machen sei mal dahingestellt. mir geht es grade nur um die rechtliche Lage ..
Danke
Gruß
- ekkard
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Re: Kurze Frage -Kurze Antwort :-) Laserschutzbeauftragter - Gültigkeit ?
Frag mal Chat-GPT. Dort erfährst du das Folgende:
Die letztere Warnung ist ernst zu nehmen! Leider bin ich schon zu lange aus dem Job heraus, um beurteilen zu können, welche Vorschriften noch infrage kommen.Die 5-jährige Gültigkeitsdauer für den Laserschutzbeauftragten wird in der deutschen Vorschrift "Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 527 - Laserstrahlung" genannt.
Dort heißt es in Abschnitt 4.2.2: "Die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten und die Bestellung haben eine Gültigkeitsdauer von höchstens 5 Jahren. Zur Verlängerung der Bestellung ist eine Fortbildung erforderlich."
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es auch andere Vorschriften und Empfehlungen geben kann, die für spezifische Laseranwendungen oder -branchen gelten und die Gültigkeitsdauer für den Laserschutzbeauftragten beeinflussen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard
- ekkard
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Re: Kurze Frage -Kurze Antwort :-) Laserschutzbeauftragter - Gültigkeit ?
Es könnte sich durchaus lohnen, sich die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)" zu besorgen. Denn dort steht eine Menge auch über so genannte Showlaser.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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- vakuum
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Re: Kurze Frage -Kurze Antwort :-) Laserschutzbeauftragter - Gültigkeit ?
ich glaube nicht dass das so Eindeutig ist?
Hier die TROS zum Downloaden:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtst ... eines.html
Im "Teil Allgemeines" steht dann in Abschnitt 5 folgendes:
Wenn man sich aber selber fortbildet, würde ich das auch als Erfüllt betrachten.
Ist meiner Meinung nach also eine Auslegungssache.
Hier die TROS zum Downloaden:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtst ... eines.html
Im "Teil Allgemeines" steht dann in Abschnitt 5 folgendes:
Im Showlaserbereich entwickelt sich die Technik nicht wirklich schnell weiter, daher sind 5 Jahre zu kurz, bei den Vorschriften sieht es da vielleicht anders aus.(2) Der LSB hat an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen, die
Abschlussprüfung bestanden und besitzt einen Nachweis über die erfolgreiche
Teilnahme. Er hält seine Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an
spezifischen Fortbildungsmaßnahmen auf aktuellem Stand.
Hinweis:
Die zeitlichen Abstände zwischen den Fortbildungsmaßnahmen hängen davon ab, inwieweit sich der Stand der Technik im Hinblick auf die eingesetzten Laserprodukte
oder die Vorschriften weiterentwickelt haben. Grundsätzlich wird eine eintägige Fortbildung in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet.
Wenn man sich aber selber fortbildet, würde ich das auch als Erfüllt betrachten.
Ist meiner Meinung nach also eine Auslegungssache.
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- Beiträge: 1
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- Do you already have Laser-Equipment?: In meinem Labor arbeite ich mit einem Nd:YAG-Laser im Infrarot-Bereich auf der Wellenlänge von 1064 nm.
Re: Kurze Frage -Kurze Antwort :-) Laserschutzbeauftragter - Gültigkeit ?
Guten Tag Vakuum,
du liegst richitg damit, dass die Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten alle 5 Jahre aufgefrischt werden muss. Dies gibt die TROS Lasersicherheit (Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) vor.
Die Erstqualifikation muss in einem Präsenskurs mit anschlie0ender Abschlussprüfung stattfinden. Jede Auffrischung nach 5 Jahren darf per Online-Kurs absolviert werden und erfordert keine Abschlussprüfung.
Auf zum Beispiel www.laserkurse.de findest du ein solches Angebot.
Liebe Grüße
Michael
du liegst richitg damit, dass die Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten alle 5 Jahre aufgefrischt werden muss. Dies gibt die TROS Lasersicherheit (Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) vor.
Die Erstqualifikation muss in einem Präsenskurs mit anschlie0ender Abschlussprüfung stattfinden. Jede Auffrischung nach 5 Jahren darf per Online-Kurs absolviert werden und erfordert keine Abschlussprüfung.
Auf zum Beispiel www.laserkurse.de findest du ein solches Angebot.
Liebe Grüße
Michael
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