Laser in der Schule

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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Laser in der Schule

Beitrag von FailedIfe » So 25 Sep, 2016 9:33 pm

Hi Leute,

Ich komme zu euch mit folgernder Frage:
Wie ist es wenn ich ein 3b laser bei einer Schulveranstaltung nutzen will, also bei einer Schulinternen Feier. Was braucht man dafür, ihn Benutzen zu dürfen? Können auch z. B. Physiklehrer den Laserbeauftragten darstellen, und was müssten sie denn dann machen? ich hab mich zwar die vergangene Stunde versucht zu informieren, doch so recht wirklich zu meinem Problem hab ich noch keine Antwort gefunden, da ich zumal nicht mal weiß, unter welcher Art von Veranstaltung es fallen würde.

Danke schon mal im Vorraus

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Dr. Burne
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Re: Laser in der Schule

Beitrag von Dr. Burne » So 25 Sep, 2016 9:43 pm

Wenn du entsprechende Sicherheitsmaßnahem triffst,
also damit der Laser sicher steht und nicht zugänglich ist,
eine Metall-Blende alles, was unterhalb 2,7m über begehbaren Flächen gehen könnte, abfängt,
NOT-Aus der den Laser sicher abschaltet neben Bedienpult/Laptop,
Schlüsselschalter der den Laser vor unbefugten Nutzen sichert(Schlüssel in ein Position nicht abziehbar kann mit Not-Aus kombiniert sein)
und einen Laserschutzbeauftragten mit gültigen Schein hast,

müsstest du den Einsatz eines Lasers beim Ordnungsamt anmelden, am besten mit einem Sicherheitzskonzept s.o. Punkte
und die müssten dann das genehmigen oder wenn es ihnen zu unsicher erscheint werden sie einen Sachverständigen verlangen der alles vor Ort abnimmt(800-1000€).


Wenn du ins Publikum lasern willst, müssten die Laser zusätzlich noch eine aktive Strahlüberwachung haben und es wird meistens ein Sachverständiger gefordert, da wirds also ziemlich teuer.

Und nicht zu unterschätzen eine Nebelmaschine die den Raum auch gut genug einnebeln kann, sonst hilft alles oben genannt nix,
wenn du ne riesen Turnhallemit mit offenen Türen/Fenstern bei leichtem Durchzug nur mit einer 300W Billigmaschine zu vernebeln versuchst.
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Re: Laser in der Schule

Beitrag von FailedIfe » So 25 Sep, 2016 9:51 pm

wie viel würde den sowas kosten, also der Schein und das Ordnungsamt?

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Re: Laser in der Schule

Beitrag von FailedIfe » So 25 Sep, 2016 9:52 pm

und zu was für eine Art von Veranstaltung würde das denn zählen?

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Re: Laser in der Schule

Beitrag von Dr. Burne » So 25 Sep, 2016 9:59 pm

Das gilt für jede Veranstaltung, wo außer dir noch jemand anwesend ist egal ob öffendlich oder geschlossen.

Selbst unter Laserfreaks die ja eine gewisse Sachkunde haben
müsste im Prinzip jeder eine Verzichtserklärung für entstandene Schäden
und dass sie die Sachkunde haben Gefahren zu erkennen und zu vermeiden
unterschreiben um ein Laserfreaktreffen als geschlossene Gesellschaft zu veranstalten.

Im Prinzip könnte dich selbst ein Familienmitglied verklagen, wenn du dem zu Hause mit einem Laser Augenschäden beibringst.

LSB Lehrgang gibts um 200-300€, oder die betreffende Person kann langjährige Sachkunde im Bereich Lasersicherheit nachweisen z.B. TÜV Mitarbeiter.

Ordnungsamt kostet an sich nix,
allerdings wird bei Audience Scanning oder ohne Sicherheitskonzept fürs über 2,7m hoch scannen idR ein Sachverständiger z.B. vom TÜV verlangt, der vor Ort den Aufbau prüft und auch die MZB misst wenn du ins Publikum lasern willst.
Bei Lasern in Klasse 3B gibt es noch einige Geräte die unter gewissen Aufbaukriterien im Handbuch eine allgemeine Abnahme haben (z.B. Spooky Blue)
oder diese Abnahme wird jährlich von einem Sachverständigen für deine Geräte gemacht, mit Abstand zum Publikum, Aufbauhöhe ect.
Zuletzt geändert von Dr. Burne am So 25 Sep, 2016 10:05 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Laser in der Schule

Beitrag von FailedIfe » So 25 Sep, 2016 10:03 pm

Und was wäre denn, wenn es eine Privatveranstaltung wäre?
Braucht denn der physiklehrer, der eigentlich ja Ahnung von sowas haben sollte auch einen Lehrgang?

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Re: Laser in der Schule

Beitrag von FailedIfe » So 25 Sep, 2016 10:06 pm

und wie steht es denn wenn wir es auf'm Schuleigenen Sportplatz machen würden?

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Re: Laser in der Schule

Beitrag von Dr. Burne » So 25 Sep, 2016 10:10 pm

Wenn der Physikleherer nicht nachweislich über Jahre in einer entsprechenden Firma oder Institut mit Lasern gewarbeitet hat, braucht er Sachkundenachweis vom Arbeitgeber/TÜV im einfachsten Fall macht er einen Lehrgang.

Selbst eine geschlossene Veranstaltung privat bei dir zu Hause mit mehr wie einer Person die keine Verzichtserklärung unterschrieben(und auch die Sachkunde hat dass diese Person die Gefahren erkennen kann) liegt in einer Grauzone was öffendliches recht angeht, jedoch kann dich jeder Geschädigte zivil verklagen.
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Re: Laser in der Schule

Beitrag von Dr. Burne » So 25 Sep, 2016 10:12 pm

Vergleiche es mal in etwa, als ob du da mit einer Luftpistole, Painball oder 6mm Softairwaffe rumballerst.
Triffst du jemand ins Auge kann er dich verklagen es sei denn du kannst nachweisen, dass er eingewilligt hat dass ihr aufeinander ballert oder die gefordete Schutzmaske nicht getragen hat.

Der Besuch einer legalen Paintball oder Softair Halle ist immer mit einer Verzichtserklärung und Auflagen zu Schutzmaßnahmen verbunden.
Auch sind die Paintball und Softairwaffen entsprechend <7,5 Joule oder weniger abgenommen und dürfen nicht modifiziert werden damit sie mehr Bumbs haben.

Du kannst Laser <5mW die entsprechend abgenommen sind verwenden, bei mehr Leistung musst du dich an die Vorschriften halten.
Zuletzt geändert von Dr. Burne am So 25 Sep, 2016 10:19 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Laser in der Schule

Beitrag von FailedIfe » So 25 Sep, 2016 10:18 pm

Also geht es auch, wenn alle Teilnehmer eine Verzichtserklärung unterschrieben und eine Belehrung erhalten haben, weil insgesamt wären es nur ca. höchstens 50 leute,
Und wie ist denn die Reichweite, ich meine ein Projektil fliegt ja nicht ewig weit, gibt's bei sowas denn auch einen festgelegten Abstand, wo die Laserstrahlen dann ungefährlich sind?

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Re: Laser in der Schule

Beitrag von FailedIfe » So 25 Sep, 2016 10:20 pm

muss eigentlich der Laserschutzbeauftragte immer vor ort sein?

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Re: Laser in der Schule

Beitrag von Dr. Burne » So 25 Sep, 2016 10:22 pm

Der Sachverständige oder eine von ihm eingewiesene Person mit Sachkunde(Gefahrenabschätzung) muss ständig vor Ort am besten neben dem NOT-Aus Schalter sein und diesen im Notfall(z.B. jemand klettert auf einen Tisch und die 2,7m werden unterschritten oder direkt zu deinem Laser hoch) benutzen.

Nur ist eine Verzichtserklärung, wo derjenige gar nicht weiß welchen Gefahren er sich aussetzt(Sachklunde) ist spätetsten vor Gericht ungültig.

Der Abstand wo ein Lasergerät ohne Abnahme als ungefährlich gilt liegt je nach Leistung und Divergenz bei mehreren 100m.

Mach dir mal klar, dass du sehr wahrscheinlich mit deinem Gerät locker ein Streichholz auch ohne Linse anzünden kannst, stell dir das mal in deinem Auge vor.


Laser machen zwar einen schönen Effekt, aber bei heutigen leistungsstarken Dioden reicht ein guter Treffer aus um dir mal mind. 10-20% Sehkraft dauerhaft auszuknipsen und teils 1-2 Wochen fast völlig auf dem Auge vorläufig zu erblinden.
Zuletzt geändert von Dr. Burne am So 25 Sep, 2016 10:29 pm, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Laser in der Schule

Beitrag von murmeljoe » So 25 Sep, 2016 10:26 pm

Hallo FailedIfe,

leider schreibst Du nicht, was Du mit dem Laser machen willst (Lasershow oder Experiment). Unabhängig davon könnten (!) die Aussagen von Dr. Burne für Dich vielleicht nicht zutreffend sein, weil Du - wenn aus Deutschland - unter die RiSU fällst. Die Richtlinie für die Sicherheit im Unterricht ist ein Erlass der Kultusministerkonferenz und beschreibt, was an Schulen erlaubt ist und was nicht. Und wichtig: Sie ist deutlich strenger als die BG oder gesetzliche Auflagen.

Bevor ich aber hier alles nochmals vorbete: Die Diskussion mit dem anerkannten Experten Ekkard ist hier im Forum bereits ausführlich dokumentiert.

Gruß
Joe
22.07.14: $ chmod -f -R 0744 laserfreak.net

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Re: Laser in der Schule

Beitrag von Dr. Burne » So 25 Sep, 2016 10:34 pm

Nur schulinterne Feier und Experiment passt nicht zusammen, er hat irgend ein 100-200€ Ebay Gerät und will das dort in die Menge Leuchten lassen.

Wenn dich danach jemand verklagt, der bei ner Sonnenfinsternis ohne Schutzbrille, Fernglas in die Sonne, mit nem Pointer oder starker LED Lampe sich mal nen Augenschaden fabriziert hat, verklagt,
bist du oder wahrscheinlich deine Eltern sowas vom am [zensiert], da hilt asuch keine Haftpflichtversicherung.


Ich hab das als Kind schon durch mit nem Freund selbstgebaute Bögen und Pfeile aus Silvesterraketen gebastel rumgeballert, ein anderes Kind läuft dann zwischen uns um mein Pfeil der schräg nach oben abgeschossen war landet direkt im Auge.
Trotz der runden Plastikkappe vorne auf dem Holzstab war eine OP nötig, in dem Fall hat zum Glück die Haftpflicht noch die gut 8000DM Kosten gezahlt.
Bei Lasern und grob fahrlässigem Verhalten zahlt keine Versicherung.
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Re: Laser in der Schule

Beitrag von FailedIfe » So 25 Sep, 2016 11:02 pm

Q Dr. Burne ja so ähnlich

was wäre denn, wenn es 3r wäre, würde sich da was ändern?

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Re: Laser in der Schule

Beitrag von JETS » Mo 26 Sep, 2016 10:33 am

Nein, alles was nicht Klasse 1 ist hat sich an die Auflagen und gültiges Recht zu halten.

Bezüglich Sportplatz gelten übrigens nochmal ganz andere Auflagen als in einer geschlossenen Halle mit abgehängten Fenstern.
Im Freien musst Du das zusätzlich mit der Flugsicherung / Regierungspräsidium abklären wenn Strahlen gegen den Himmel gehen könnten.
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Bunt ist nur eine Frage des Spektrums.

...wäre unsere Phantasie realistisch, dann wäre unsere Realität phantastisch.

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Re: Laser in der Schule

Beitrag von ekkard » Mo 26 Sep, 2016 4:53 pm

Schule ist ein ganz besonderer Fall, weil Kinder und Jugendliche betroffen sein können. Die Frage ist jetzt, ob es sich um eine Veranstaltung (Show) handelt oder um einen speziellen Unterricht. Im Unterricht ist selbst Laserklasse 2 nur mit Einschränkungen erlaubt. Da gibt es oder gab es mal eine DIN-Norm.
Für eine Veranstaltung gelten erst einmal alle Sicherheitsauflagen der Gemeindeunfallversicherungen (teilweise textgleich mit der BGV B2). Weitere Verschärfungen können gelten. Siehe dazu meinen Vorredner.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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