Planung eines Sicherheitskonzeptes

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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hewi123
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Planung eines Sicherheitskonzeptes

Beitrag von hewi123 » Mi 17 Feb, 2016 8:31 pm

Hallo Liebe Freaks,

als Neuling komm ich mal zu meinem ersten Thema. Ich habe mich nun schon die Suchfunktion rauf und runter gerattert und bin leider nicht wirklich zu einem Ergebnis gekommen.
Viele werden vielleicht die Augen rollen und haben schon oft genug diese Fragen gehört, doch ich würde nun beim "ersten mal" alles richtig machen wollen.

Ich bin Langjähriger Lj in div. Discotheken und besitze auch einen Laserschutzbeauftragtenschein. Ich hab schon mit vielen Systemen gearbeitet und bin mir über die Risiken bei Laseranlagen bewusst und handel auch immer dementsprechend. Nun wurde ich angefragt für eine Veranstaltung eine Lasershow zu erstellen und diese auch zu fahren. Zum Einsatz sollte 1 Kvant Clubmaxx RGB 1800 kommen um eine kleine Show zur Eröffnung zu kredenzen. Nun stehe ich aber vor den Hürden einer Anmeldung und möchte ein Sicherheitskonzept erstellen, welches ein sicheres AudienceBeaming gewährleistet. Wie gehe ich dort am besten vor und ist der Normale MZB zu beachten oder ist bei einer Show eher der TOTP MZB zu verwenden und wie berechne ich diesen am besten. Wie gehe ich weiterhin beim Ordnungsamt vor, gibt es Vorlagen für eine Anmeldung der Laser und was sollte ich der Anmeldung beilegen? Technische Daten des Lasers, Zertifikate und co.?

Der Laser sollte in dieser Show ca 10m vom Publikum entfernt sein, da die Bühne tief genug ist. Die Show an sich soll nicht länder als 3-4min gehen. Raumtiefe beträgt ca 30m und Deckenhöhe bis zu 13m.

Sollten diese Fragen schon mal gestellt worden sein, bitte ich um Entschuldigung, dennoch hoffe ich auf ein klein wenig Hilfe ;)

LG hewi

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JETS
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Re: Planung eines Sicherheitskonzeptes

Beitrag von JETS » Do 18 Feb, 2016 1:32 pm

Hallo Hewi,

Willkommen hier im Forum.
Leider ist es in den letzten Jahren so geworden dass sich jeder der bei ner MP3 auf Play drücken kann DJ nennt :(
Und wer sogar DMX Fader schieben kann ist dann auch gleich LJ... also nicht wundern falls einige warten bis Du Dich selber eingelesen und schlau gemacht hast.

Erstmal gibt es keinen "Laserschutzbeauftragtenschein" das was Du meinst ist der Sachkundenachweis der nach einem Lehrgang ausgegeben wird und einen befähigt überhaupt zum Laserschutzbeauftragten ernannt zu werden, dies kann z.B. der Besitzer der Location oder der Veranstalter schriftlich tun. Beim Lehrgang wird das mit der MZB Berechnung übrigens erklärt. Welche Software planst Du denn einzusetzen?

Den Aufbau oberhalb 2,70 horizontal ausgerichtet und als Sicherheitszone alles unterhalb der Mitte, und dass kein Strahl ins freie gelangen kann oder unkontrolliert an einem Rohr, Scheibe etc. reflektiert wird, setze ich mal voraus. Leider gelten Softwarelösungen nicht, deshalb musst Du den Sicherheitsabstand bei 100% Weiß ohne weitere bauliche Maßnahmen berechnen - Nicht wundern, beim Clubmax mit seiner guten Divergenz kommen da schon einige Meter dabei raus. Das einzuhalten ist eigentlich in fast keiner Location möglich. Also brauchst Du eine Safety Linse - um herauszufinden welche, einfach die entstehende Divergenz nach der Linse in Deine neuen Berechnungen aufnehmen und schauen wo Du mit dem Mindestabstand landest. Wenn Du rechnerisch bei der größten Linse angekommen bist und Du immer noch nicht gewährleisten kannst dass keiner in den Sicherheitsbereich gelangen kann, musst Du diese nehmen, und brauchst zusätzlich einen Gutacher z.B. vom Tüv welcher Dir nach dem Aufbau der Anlage bescheinigt, dass alle von Dir gescannten Figuren (also eigentlich immer die kleinstmögliche Figur unterhalb der Mitte) Augensicher sind. Hast Du dessen Unterschrift kannst Du Deine Show fahren, Die Haftung bleibt aber dennoch voll bei Dir. Deswegen empfehle ich Dir vorab eine gute Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch explizit Augenschäden durch Laser bis zu einer Deckungssumme von 1 Millionen beinhaltet. (1Mio reicht nicht aus sollte bei einem Jugendlichen ein Auge geschädigt werden) Beim Ordnungsamt reichst Du am besten rechtzeitig alles ein was Du in die Finger bekommen kannst, also auch Deine kompletten Berechnungen und die Auftragsbestätigung vom Tüv. Falls Du jemanden bei der BG kennst kannst Du Dir dort auch ganz gute Tipps holen.
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Sheep
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Re: Planung eines Sicherheitskonzeptes

Beitrag von Sheep » Do 18 Feb, 2016 2:02 pm

JETS hat geschrieben:Leider gelten Softwarelösungen nicht, deshalb musst Du den Sicherheitsabstand bei 100% Weiß ohne weitere bauliche Maßnahmen berechnen
Das stimmt eigentlich schon aber in der Realität wird das dimmen der Lasermodule per Software trotzdem oft akzeptiert (je nach Prüfer... musst du abklären).
Wenn aber die Software versagt kannst du nicht den Bill Gates oder den Softwareprogrammierer dafür verantwortlich machen :wink:

Gruss Sheep
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Re: Planung eines Sicherheitskonzeptes

Beitrag von hewi123 » Do 18 Feb, 2016 6:25 pm

Vielen Dank erstmal,

Das mit der Berechnung des MZB ist nicht das Problem aber ich habe nur die Berechnungen für einen einzelnen Strahl im Kopf. Meine Schulung ist von 2011 und in den letzten Jahren habe ich nur mit festen abgebommenen Einrichtungen gearbeitet. Nun frage ich mich wie ich den MZB mit Berücksichtigung der Ausgabengrösse und Scanngeschwindigkeit berechne.
Mit Anzeige beim Ordnungsamt ist aber die eigentliche Arbeit erstmal getan und die sind dann in der Pflicht ein Gutachten zu fordern oder sehe ich das falsch? Macht der TÜV denn auch Abnahmen für mobile Anlagen, welche sich im Aufbau immer gleich verhalten, sodass diese nicht jedesmal erneut abgenommen werden müssen?
Kann ich dir Daten der Divergenzen von den SafetyLinsen irgendwo einsehen?

LG

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Re: Planung eines Sicherheitskonzeptes

Beitrag von JETS » Fr 19 Feb, 2016 9:54 am

@ Sheep ... auch wenn die Software versagt haftet der Betreiber.

Wenn Du dem Ordnungsamt schon vorab den Wind aus den Segeln nimmst und gleich eine Tüv Abnahme mit einreichst kommst du meist viel besser weg als wenn Die erstmal darauf pochen und dann alles ganz genau prüfen.
Es gibt außer eines einmaligen Einzelgutachtens beim Spooky Blue keine Allgemein gültigen Abnahmen mobiler Anlagen, wie soll der Gutachter auch gewährleisten können das Du den Laser nicht leicht schräg nach unten ins Publikum aufbaust?
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Re: Planung eines Sicherheitskonzeptes

Beitrag von hewi123 » Fr 19 Feb, 2016 10:11 am

@JETS Ja da hast du Recht, Vorbereitung ist die halbe Arbeit und warum selbst Steine in den Weg legen. Was ich mich nur frage, wenn doch was passieren könnte und jemand wird im schlimmsten Fall verletzt, bin sowieso ich haftbar und dafür verantwortlich ob der Tüv nun da war oder nicht.

Ich werde das ganze mal in Angriff nehmen und die ganze Sache zu Papier bringen. Wird denn auch eine Abnahme am Wochenende gemacht? Die VA ist an einem Sonntag und ab Sonntag morgens komme ich erst in die Halle um alles aufzubauen. Vorher muss ich ja sowieso schon das OA einweisen und denen dann eine Auftragsbestätigung vom TÜV zukommen lassen oder?

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Re: Planung eines Sicherheitskonzeptes

Beitrag von JETS » Fr 19 Feb, 2016 1:28 pm

Ja das musst Du terminlich vorher klären, wenn Du dann eine Auftragsbestätigung mit Terminzusage hast sollte alles ok gehen.
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Re: Planung eines Sicherheitskonzeptes

Beitrag von Sheep » Sa 20 Feb, 2016 10:22 am

JETS hat geschrieben:@ Sheep ... auch wenn die Software versagt haftet der Betreiber.
Habe ich ja geschrieben :wink:
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Re: Planung eines Sicherheitskonzeptes

Beitrag von ekkard » Fr 03 Jun, 2016 10:48 pm

hewi123 hat geschrieben:Nun frage ich mich wie ich den MZB mit Berücksichtigung der Ausgabengrösse und Scanngeschwindigkeit berechne.
Mit Anzeige beim Ordnungsamt ist aber die eigentliche Arbeit erstmal getan und die sind dann in der Pflicht ein Gutachten zu fordern oder sehe ich das falsch? Macht der TÜV denn auch Abnahmen für mobile Anlagen, welche sich im Aufbau immer gleich verhalten, sodass diese nicht jedesmal erneut abgenommen werden müssen?
Ich weiß nicht, wie weit die Sache inzwischen gediehen ist. Ich bekam keine Hinweise mehr per Email. Lt OStrV ist die Gefährdungsanalyse und die Festlegung der Sicherheitsregeln und -Maßnahmen Sache des Unternehmers. Er muss diese Unterlagen vorhalten. Die genannte "Anmeldung" stammt aus der UVV-Laserstrahlung (BGV B2). Mit der Anmeldung ist die Arbeit keineswegs erledigt. Es kann nur sein, dass die nun eingeschaltete Behörde nach der Gefährdungsanalyse und dem Sicherheitskonzept fragt, bzw. noch das Gutachten eines Sachverständigen (nicht unbedingt TÜV) verlangt. Letzteres geschieht immer dann, wenn die Sicherheitsregeln und -Maßnahmen nicht ausreichend plausibel sind.

Im übrigen: Immer gleiche Anlagen können in unterschiedlichen Räumen unterschiedliche Gefahren aufweisen. Wenn also ein Gutachten verlangt wird, so wird eine erneute Prüfung erforderlich egal, ob die Anlage schon mehrfach "abgenommen" (geprüft) war. Da die Prüfungen nach Zeitaufwand abgerechnet werden, ist es von Vorteil die voraus gegangenen Abnahmeprotokolle vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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