Rechtliche Vorgaben und Aufwand für Laserparcours

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

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gznw
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Rechtliche Vorgaben und Aufwand für Laserparcours

Beitrag von gznw » Sa 13 Feb, 2016 5:08 pm

Hallo,
ein Bekannter von mir möchte einen Laserparcours aufbauen, der auf einem kleinen Erlebnispark angeboten werden soll. Ich bin bzgl. der Sicherheit für einen solchen Aufbau sehr skeptisch, würde ihn jedoch gerne bei der Entwicklung der Ansteuerungs- und Auswertelektronik zur Seite stehen. Zu den Lasern habe ich jedoch einige Fragen.
Kurz erklärt, sollen in einem geschlossenen Raum mit Nebel sichtbar gemachte Laserlichtschranken als Parcours durchquert werden (Strahlenlänfe ca. 3m).
Zuvor möchte ich jedoch einmal von erfahrenen Anwendern hier eine grobe Einschätzung der notwendigen Aufwände bekommen. Ich fürchte, dass selbst mit <1mW Lasern hierfür besondere Maßnahmen oder sogar Sicherheitsabnahmen notwendig sind und man soetwas nicht sk einfach aufbauen darf.
Bin ich zu vorsichtig oder ist dieses Vorhaben tatsächlich nur mit unverhältnismäßigen Aufwand realisierbar?
Habt ihr evtl. Gegenvorschläge? Gibt es evtl. Bedingungen, unter denen es problemlos möglich ist (Warnschilder, max 1mW, Schutzbrillen,...)?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir hier etwas weiterhelfen könntet.
Viele Grüße gznw

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JETS
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Re: Rechtliche Vorgaben und Aufwand für Laserparcours

Beitrag von JETS » Mo 15 Feb, 2016 8:14 am

Also mit den <1mW liegst Du schon ziemlich richtig.
Viele Sensor Anbieter haben sogar Laserlichtschranken bzw. Lasertaster im Programm bei denen man den Strahl aufweiten kann, ein etwas dickerer Beam mit gleicher Leistung ist deutlich sicherer gegenüber einem eng gebündelten.
Eine Abnahme ist dann nicht Pflicht, aber wärmstens empfohlen, da Du bzw. Dein Bekannter ja in der Haftung ist falls etwas passieren sollte, und da solltest Du ähm Er sich so gut es geht absichern.
Aber Vorsicht, nicht überall wo <1mW draufsteht ist auch wirklich <1mW drin - besonders im Land der aufgehenden Sonne haben die häufig deutlich mehr. Vom selbst Basteln ala es gibt doch billige Laserdioden als Büschel bei eBay mit ein paar Fotodioden als Empfänger rate ich unbedingt ab, denn dann bist Du sorry Dein Bekannter der Hersteller und voll in der Haftung wenn etwas passiert, oder jemand auch nur meint dass er plötzlich etwas schlechter sieht.
Setzt unbedingt Elemente von Namhaften Herstellern wie z.B. Sick, Keyence etc. ein die auch wirklich explizit als Augensicher zertifiziert sind, dann könnt Ihr Euch wenigstens darauf berufen und habt was in der Hand.
Schutzbrillen kannst Du knicken, da Du nicht gewährleisten kannst dass die niemand absetzt.
Falls Ihr merkt das so etwas wenn man es wirklich für Gäste zugänglich machen möchte schnell ziemlich teuer werden kann und Ihr es nur gelegentlich nutzen wollt, könntet Ihr Euch auch einfach einen kompletten Parcour mieten.
Oder Euch einfach ein paar Anregungen auf diversen Parcour Anbietern holen, z.B. hier: http://spider-lasergame.com/
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Re: Rechtliche Vorgaben und Aufwand für Laserparcours

Beitrag von goamarty » Mo 15 Feb, 2016 4:56 pm

Vor allem bringt die Schutzbrille nichts. Die Teilnehmer sollen den Strahl ja sehen können. Allerdings werden fertige Laserlichtschranken eher schwach sichtbares Rot oder unsichtbares IR verwenden. Wenn es danichts anderes gibt, dann sieht das schlecht aus für das Projekt.

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Re: Rechtliche Vorgaben und Aufwand für Laserparcours

Beitrag von Eu1eOne » Mo 15 Feb, 2016 6:50 pm

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Re: Rechtliche Vorgaben und Aufwand für Laserparcours

Beitrag von Dr. Burne » Mo 15 Feb, 2016 8:24 pm

Zwecks Sichtbarkeit sind Systeme mit grünem Laser am besten, 520nm Diode oder 532nm DPSS, aber nur teure Module mit optisvhem Feedback die sicher unter 1mW bleiben.
Bild So sind Chinakisten halt!

Wellenlängensammlung 405 445 457,9 465,8 472,7 476,5 488 496,5 501,7 514,5 520 528,7 532 543,4 632,8 640 658 780

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Re: Rechtliche Vorgaben und Aufwand für Laserparcours

Beitrag von gznw » Di 16 Feb, 2016 5:57 am

Hallo und vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.
Ich hab es fast befürchtet :-(
Ein Ansatz wäre auch eine sofortige Abschaltung (<1ms) bei Strahlunterbrechung, so könnte man gar nicht hineinschauen, aber auch das müsste ja garantiert werden und die Verantwortung möchte ich als Privatperson nicht übernehmen.
Ich hatte bereizs einen Test mit einem "1mW"-Laser und einem" 5mW"Laser gemacht mit etwas Nebel und muss sagen, dass das Ergebnis mit 1mW sehr schwach war. Das Risiko, dass alleine jemand behauptet, er würde einen Augenschaden haben reicht wahrscheinlich schon aus.. es gibt ja immer solche Menschen.. Gut, dann weiß ich erstmal Bescheid :-)
Vielen Dank für Eure Ratschläge!

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Re: Rechtliche Vorgaben und Aufwand für Laserparcours

Beitrag von Dr. Burne » Mi 17 Feb, 2016 11:11 pm

Wenn es düster ist sollte 1mW locker austeichen, wenn es grün ist, rot ist je nach Wellenlänge bis zu 30 mal schwächer.

1mW grün eignet sich noch bei diffusem Tageslicht als Pointer, wo rot gar nicht mehr zu sehen ist.

Wenn du sicherstellen kannst, dass bei Strahlunterbrechung der Laser sicher ausgeschalten wird bevor die MZB überschritten ist kannst du auch mehr Leistung nehmen, dabei würde ich trotzdem unter 5mW bleiben.

Das System müsste dann von Hand wieder eingeschalten werden, Schlüsselschalter und Not-Aus sollten auch beim yoperator sein.
Bild So sind Chinakisten halt!

Wellenlängensammlung 405 445 457,9 465,8 472,7 476,5 488 496,5 501,7 514,5 520 528,7 532 543,4 632,8 640 658 780

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