Tanzaufführung - Laserhandschuhe

Alles zum Thema "sicherer Umgang mit Lasern", Gefahren, gesetzliche Vorschriften und Normen.

Moderator: ekkard

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Klucki
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Tanzaufführung - Laserhandschuhe

Beitrag von Klucki » Di 12 Jan, 2016 10:40 pm

Hallo,
ich habe eine kurze Frage bezüglich des Nutzens von Lasern in der Öffentlichkeit. Und zwar hat meine Tanzgruppe vor, ihre Choreo durch Lasertechnik optisch zu verbessern. Dafür wollten wir uns Laserhandschuhe besorgen, wissen jedoch nicht, ob wir diese einfach beim Auftritt anschmeißen dürfen (Sicherheit des Publikums). Da dort einige Hundert bis Tausend Zuschauer sein werden, möchten wir solche Handschuhe nicht ohne die Gewissheit tragen, dass es erlaubt ist. Hier einmal kurz die Daten der Laser:

Laserdaten
Wellenlänge: 650nm
Leistung: 5mW
Spannung: 5V

Darf man solch ein Handschuh (4 Laser mit den obigen Daten) bedenkenlos bei einem öffentlichen Auftritt benutzen? Oder benötigt man einen LSB usw.?

MfG

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VDX
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Re: Tanzaufführung - Laserhandschuhe

Beitrag von VDX » Di 12 Jan, 2016 11:27 pm

... 5mW sind schon im Grenzbereich - besser 1mW und leichten Nebel für bessere Sichtbarkeit.

Wenn öffentliche Auftritte, dann aber auf jeden Fall mit einem Lasersachverständigen abstimmen und einen LSB beauftragen :?

Viktor
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Re: Tanzaufführung - Laserhandschuhe

Beitrag von Dr. Burne » Mi 13 Jan, 2016 2:08 am

Zwecks Sichtbarkeit wäre 520 oder 532nm besser, da bei gleicher Leistung viel heller.

Vor allem bei 532nm DPSS ist es wichtig einen mit optischer Rückkopplung zu nehmen, der wirklich <5mW hat, da diese Laser sehr temperaturabhängig sind und gerne angebliche 5mW Module gerne 10-30mW unter optimaler Temperatur haben.
Bild So sind Chinakisten halt!

Wellenlängensammlung 405 445 457,9 465,8 472,7 476,5 488 496,5 501,7 514,5 520 528,7 532 543,4 632,8 640 658 780

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Re: Tanzaufführung - Laserhandschuhe

Beitrag von tracky » Mi 13 Jan, 2016 4:01 pm

Man Stephan und dann wiegen die Klotten wie richtige Schuhe. Die Frage kam von einem Unwissenden. Also nicht gleich wieder Fachbegriffe! Erlaubt sind die Handschuhe in der Öffentlichkeit nur unter Auflagen! Um da ganz sicher zu gehen sollte man mal ein Paar bei TÜV vorlegen, die die Strahlungsgefährdung gut beurteilen können. Ich weis von Veranstaltungen in einer Disse, wo die Strahlen aufgeweitet wurden (Optik verstellt) und der TÜV mit einem Lächeln die Show angeschaut hat.
Gruß Sven

Laser? Was ist das? Licht aus super erschwinglichen Restbeständen

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Re: Tanzaufführung - Laserhandschuhe

Beitrag von Klucki » Do 14 Jan, 2016 9:04 pm

Okay, danke für die Antworten.
Wie ist das eigentlich mit der Rechtslage, wenn wir jetzt 1mW Laser 650nm einsetzen und jemanden ausversehen (beim Tanzen gut vorstellbar) blenden? Passiert bei solch einer Leistung schon etwas?

Wenn ihr eher davon abratet, was würdet ihr empfehlen um fast denselben Effekt zu erzielen? LEDs?

MfG

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Re: Tanzaufführung - Laserhandschuhe

Beitrag von JETS » Fr 15 Jan, 2016 10:16 am

Die Rechtslage ist eindeutig, wenn etwas passiert bist Du voll in der Haftung.
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...wäre unsere Phantasie realistisch, dann wäre unsere Realität phantastisch.

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ekkard
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Re: Tanzaufführung - Laserhandschuhe

Beitrag von ekkard » Fr 03 Jun, 2016 11:01 pm

Hm? Wer ist hier "der Unternehmer"? Der muss die Gefährdungsanalyse durchführen und die Maßnahmen festlegen. Sind die Handschuhe wirklich Klasse 2 oder 2 M (was man wahrscheinlich einstellen kann) ist doch im Publikum wegen der Aufweitung niemand gefährdet. Allerdings müssen die Tänzer Bescheid wissen, dass sie nicht in die Laser starren dürfen. Bei eigener und fremder Bewegung passiert bei Klasse 2/2M garantiert nichts. Man muss schon ziemlich töricht eine Weile in den ruhenden Strahl blicken.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard

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