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Fahrrad-Rücklicht mit Linienlaser: "Laser Tail Light"
Moderator: ekkard
- klobobberle
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Fahrrad-Rücklicht mit Linienlaser: "Laser Tail Light"
Hallo zusammen,
wie ist denn Eure Einschätzung bezüglich Sicherheit eines "Laser Tail Lights" bei Blickkontakt? Ich habe ein solches Gerät zwar leider nicht vorliegen, bin jedoch etwas skeptisch bezüglich möglicher Augengefahren.
Die Linien sehen nicht so aus, als ob das nur wenige Milliwatt wären?
http://shopiplace.com/products/laser-led-flashing-lamp/
https://www.youtube.com/watch?v=vQYXLmQQqSw
Viele Grüße und besten Dank!
KloBoBBerLe
wie ist denn Eure Einschätzung bezüglich Sicherheit eines "Laser Tail Lights" bei Blickkontakt? Ich habe ein solches Gerät zwar leider nicht vorliegen, bin jedoch etwas skeptisch bezüglich möglicher Augengefahren.
Die Linien sehen nicht so aus, als ob das nur wenige Milliwatt wären?
http://shopiplace.com/products/laser-led-flashing-lamp/
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KloBoBBerLe
Gaffa hält die Welt
- ekkard
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Re: Fahrrad-Rücklicht mit Linienlaser: "Laser Tail Light"
Mit welcher Laserklasse ist das Gerät gelabelt, und hat es ein CE-Zeichen?
Anderenfalls darf das Gerät in der EU nicht verkauft werden (oder wird vom Zoll beschlagnahmt).
Weiter sagen Fotos nichts aus über die möglichen Augengefahren. Die 5 LEDn dürften ungefährlich sein bzw. der Optischen Strahlenverordnung und ihren Normen entsprechen. Es geht also nur um die beiden Linienlaser. Die können durchaus Klasse 2M sein. Damit besteht die Möglichkeit, ein entsprechendes (CE) Zertifikat zu erhalten. Richtig ist, dass die aufgeweiteten Strahlen einzeln bis zu 500mW(!) (verteilt auf die sichtbare Linie) haben dürfen.
Ob das alles so "geht", kann nur ein Test zeigen. Dazu ist in den Links absolut nicht gesagt - oder ich hab's nicht finden können.
Anderenfalls darf das Gerät in der EU nicht verkauft werden (oder wird vom Zoll beschlagnahmt).
Weiter sagen Fotos nichts aus über die möglichen Augengefahren. Die 5 LEDn dürften ungefährlich sein bzw. der Optischen Strahlenverordnung und ihren Normen entsprechen. Es geht also nur um die beiden Linienlaser. Die können durchaus Klasse 2M sein. Damit besteht die Möglichkeit, ein entsprechendes (CE) Zertifikat zu erhalten. Richtig ist, dass die aufgeweiteten Strahlen einzeln bis zu 500mW(!) (verteilt auf die sichtbare Linie) haben dürfen.
Ob das alles so "geht", kann nur ein Test zeigen. Dazu ist in den Links absolut nicht gesagt - oder ich hab's nicht finden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Fahrrad-Rücklicht mit Linienlaser: "Laser Tail Light"
ein bekannter hatte voller stolz genau so etwas gezeigt, sah auch genau so aus, aber ob es das gleiche war weis ich nicht.
Daraufhin habe ich ihn mal aufgeklärt wie gefährlich sowas sein kann. Dabei habe ich die Leistung einmal gemessen, was sich etwas schwierig gestaltete da der Abstrahlwinkel relativ groß ist und man bis auf wenige mm zum messen ran muss. Mit dem Lasercheck ging es nicht, mit dem Fieldmax Messkopf war es auch sehr schwierig den Strahl komplett auf die Sensorfläche zu bekommen.
Gemessen habe ich bei der einen Seite 3mW und bei der anderen um die 5mW.
Daraufhin habe ich ihn mal aufgeklärt wie gefährlich sowas sein kann. Dabei habe ich die Leistung einmal gemessen, was sich etwas schwierig gestaltete da der Abstrahlwinkel relativ groß ist und man bis auf wenige mm zum messen ran muss. Mit dem Lasercheck ging es nicht, mit dem Fieldmax Messkopf war es auch sehr schwierig den Strahl komplett auf die Sensorfläche zu bekommen.
Gemessen habe ich bei der einen Seite 3mW und bei der anderen um die 5mW.
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- ekkard
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Re: Fahrrad-Rücklicht mit Linienlaser: "Laser Tail Light"
Das ist alles in der Größenordnung, die noch Laserklasse 2M sein könnte (stark aufgeweitete Strahlen). Das Teil muss ein Label aufweisen, aus dem die Klasse, die gesamte Strahlungsleistung und die Testnorm (z. B. DIN EN 60825-1 (Erscheinungsjahr) hervorgehen. Ferner ist ein CE Zeichen notwendig. Ohne diese Angaben ist das Teil verboten. Ohne Label (aber mit CE-Zeichen) ist nur die Laserklasse 1 erlaubt, und diese Leuchte ist nach meiner Einschätzung nicht Laserklasse 1. Außerdem muss dann die Laserklasse (1) in der Betriebsanleitung benannt werden.
Auch schreiben wir uns hier ohne die Angaben die Finger fusselig und stochern dennoch im Nebel!
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Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Re: Fahrrad-Rücklicht mit Linienlaser: "Laser Tail Light"
Zitat Wikipedia:
Alle benutzten Komponenten müssen das deutsche Prüfzeichen tragen.
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